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Die Einführung einer Quote in Aufsichtsräten beschäftigt den Bundestag in einer 90-minütigen Aussprache am Donnerstag, 18. April 2013, ab 11.30 Uhr. Bündnis 90/Die Grünen wollen dazu einen Antrag mit dem Titel "Verbindliche Quote für Aufsichtsräte einführen" (17/13094) vorlegen, der direkt abgestimmt werden soll. Darin fordert die Fraktion, die Initiativen in- und außerhalb des Parlaments und die Mehrheit des Bundesrates zu unterstützen und den Weg für eine verbindliche gesetzliche Geschlechterquote für die Aufsichtsräte frei zu machen. Gegenstand der Debatte sind aber auch Gesetzentwürfe des Bundesrates zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (17/11270), der SPD zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (17/8878) sowie von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (17/11139).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zunächst soll über den Antrag der Grünen und anschließend über den Gesetzentwurf der SPD abgestimmt. Anschließend wird der Gesetzentwurf des Bundesrates in zweiter Lesung namentlich abgestimmt. Sollte der Gesetzentwurf eine Mehrheit finden, folgt anschließend die dritte Lesung mit einer weiteren namentlichen Abstimmung.
Zuletzt votiert der Bundestag über den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Im federführenden Rechtsausschuss haben die Koalitionsfraktionen alle drei Initiativen gegen das Votum der Opposition abgelehnt (17/12784). Der Gesetzentwurf des Bundesrates und die gemeinsame Initiative von SPD und Grünen zielen darauf ab, gesetzliche Mindestquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Frauen und Männern einzuführen. Die weitgehend identischen Gesetzentwürfe sehen Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung der Mindestquoten vor.
Grundsätzlich wollen sie ab dem Jahr 2018 eine Mindestquote von 20 Prozent und ab dem Jahr 2023 von 40 Prozent einführen. Beide Geschlechter sollen im Aufsichtsrat bei getrennter Betrachtung sowohl bei den Mitgliedern der Aktionäre als auch bei den Mitgliedern der Arbeitnehmer "gerecht" berücksichtigt werden. Besteht der Aufsichtsrat oder das jeweilige Teilgremium aus drei, vier, fünf oder sechs Mitgliedern, so sollen Frauen und Männer jeweils mit mindestens einem Mitglied vertreten sein müssen, bei einer Mitgliederzahl von sieben oder acht mit mindestens zwei Mitgliedern. Bei neun oder mehr Mitgliedern sollen Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 20 Prozent repräsentiert sein müssen.
Ab 2023 solle bei einer Mitgliederzahl von mehr als acht eine Mindestquote von 40 Prozent vorgegeben werden. Bei Verstößen gegen die Quotenvorgaben sehen die Initiatoren einen finanziell wirkenden Sanktionsmechanismus vor. Ein Berichts- und Informationsmechanismus solle das Bekanntwerden solcher Unternehmen ermöglichen, die sich einem zahlenmäßig ausgeglichenen Verhältnis von Frauen und Männern in ihren Führungsgremien versperren.
Eine Härtefallklausel solle es erlauben, die Mindestquoeten dann zu unterschreiten, wenn daran ein berechtigtes Interesse besteht, weil geeignete Führungskräfte des unterrepräsentierten Geschlechts trotz "ernsthafter Bemühungen ausnahmesweise nicht verfügbar" sind.
Der Gesetzentwurf der SPD sieht eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen ab 2015 vor. In einer ersten Stufe ab diesem Jahr solle für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent und in Vorständen von 20 Prozent gelten. Bei Aufsichtsräten in mitbestimmten Unternehmen solle die Quote jeweils für sich betrachtet auf der Aktionärsseite und auf der Arbeitnehmerseite eingehalten werden müssen.
Werden keine Personen des unterrepräsentierten Geschlechts gewält oder bestellt, sollen die dafür vorgesehenen Plätze in den Grmeien unbesetzt bleiben müssen. Für den Fall, dass ein Aufsichtsrat länger als zwölf Monate nicht die erforderliche Mitgliederzahl aufweist, solle die Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates eintreten. Im Fall eines unterbesetzten Vorstands müsse der Vorstand gerichtlich bestellt werden, so die SPD. Weist der Vorstand länger als ein Jahr nicht die vorgesehene Mitgleiderzahl auf, solle die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten werden.
Die CDU/CSU hatte im Rechtsausschuss argumentiert, dass der Anteil von Frauen unter den Führungskräften bis 40 Jahre heute bei 38 Prozent liege. Die Gesetzentwürfe würden der Vielgestaltigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gerecht. Sie gäben pauschale Werte vor, ohne zwischen verschiedenen Branchen mit einem unterschiedlich hohen Frauenanteil zu differenzieren.
Die FDP nannte die Quote ein "untaugliches Instrument" und "reine Symbolpolitik".
Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen hatte der Rechtsausschuss (17/1274) auch einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/797) abgelehnt, eine Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einzuführen. Auch über diesen Antrag wird der Bundestag am 18. April abstimmen.
Die Grünen fordern, für börsennotierte Aktiengesellschaften, deren Aufsichtsrat bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt ist, Sanktionen bis hin zur Entziehung der Zulassung zur Börse vorzusehen. Auch sollte eine Person nur maximal fünf Aufsichtsratsmandate übernehmen. Die Berufung von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat sollte erst nach einer verbindlichen Karenzzeit von mindestens fünf Jahren zugelassen werden, fordert die Fraktionnen. Schließlich sollten sich Bewerberinnen für Mandate in den Aufsichtsräten in eine zentrale Datenbank eintragen können.
Zur Abstimmung stehen schließlich auch ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/13143) und ein Änderungsantrag der Grünen (17/13141), die sich auf den Bundesratsentwurf beziehen. Dem Änderungsantrag der Grünen zufolge soll dem Konsens in der Unionsfraktion entsprechend für 2020 eine Quote von 30 Prozent Frauenanteil vorgesehen werden.
Die Linke fordert eine paritätische Quotierung der Aufsichtsrats- und Vorstandsposten von 50 Prozent und gesetzliche Mindestquoten für Frauen von 40 Prozent ab 2018 und mindestens 50 Prozent ab 2023.(vom/12.04.2013)