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Wirtschaftskriminalität ist schon lange kein Randphänomen mehr. Zu dieser Einschätzung gelangt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag "Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpfen" (17/13087), der am Freitag, 19. April 2013, ab 10.40 Uhr anderthalb Stunden lang in erster Lesung beraten wird. Aus Sicht der Sozialdemokraten ist die Wirtschaftskriminalität ein Phänomen mit weitreichenden gesellschaftlichen Folgen, zu denen Arbeitsplatzverluste und Wettbewerbsverzerrungen gehören. Betroffen könne jeder sein – egal ob Unternehmen oder Kreditinstitute, öffentliche Hand oder Sozialversicherungssysteme, Anleger, Sparer oder Verbraucher, heißt es in dem Antrag. Auch das Vertrauen in das Wirtschaftssystem und in die Wirtschaftskultur werde beeinträchtigt, "denn es korrespondiert mit Verlässlichkeit und Verantwortung der im Wirtschaftsleben tätigen Akteure".
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass nach dem Motto "Die Kleinen hängt man – die Großen lässt man laufen" gehandelt wird und eine Kassiererin wegen unerlaubt eingelöster Pfandbons im Wert von wenigen Cents fristlos gekündigt wird, während große Unternehmen Millionen- und Milliardenbeträge durch kriminelle Handlungen ergaunern, oft aber ohne fühlbare Bestrafung davon kommen, macht die Fraktion deutlich.
"Vom Staat nicht effektiv verfolgte oder sogar geduldete Wirtschaftskriminalität verletzt das Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen", heißt es weiter. Daher sei ein konsequentes Vorgehen geboten.
Vor diesem Hintergrund fordert die SPD-Fraktion von der Bundesregierung, "ein schlüssiges Konzept zur effektiven Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Deutschland zu entwickeln". Darin muss aus Sicht der Abgeordneten unter anderem ein gesetzlicher Schutz für Hinweisgeber – sogenannte Whistleblower – enthalten sein, für die auch eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden sollte.
Das Recht der Vermögensabschöpfung zu überarbeiten, ist eine weitere Forderung der Sozialdemokraten. Dazu sollte geprüft werden, "ob entsprechend der Regelung in anderen europäischen Ländern eine verfassungskonforme Möglichkeit geschaffen werden kann, wonach Vermögenswerte, die in Zusammenhang mit schweren Straftaten bei Beschuldigten beziehungsweise Verurteilten sichergestellt werden und deren Herkunft ungeklärt ist, vom Staat eingezogen werden können, es sei denn, die Beschuldigten oder Verurteilten können nachweisen, dass sie diese Vermögenswerte legal erworben haben".
Wirksam bekämpft werden müsse auch Steuerkriminalität, Korruption und Geldwäsche. Ebenso wichtig sei auch eine konsequente Strategie zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität im Internet, schreiben die Abgeordneten. Mit Blick auf die Wirtschafts- und Industriespionage regen die Sozialdemokraten an, "Konkurrenzausspähung" und "Verletzung der wirtschaftlichen Geheimnispflicht" als Generaltatbestände in das Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen.
Darüber hinaus sollte der Einsatz des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesverfassungsschutzämter zur Bekämpfung ausländischer Konkurrenzausspähung und eine Zentralisierung der Aufgaben für Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung bei den Nachrichtendiensten geprüft werden. (hau/16.04.2013)