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Nur über die Schaffung von mehr städtischem Wohnraum insgesamt lasse sich auch die Situation jener Studenten verbessern, die enorme Probleme bei der Suche nach einer bezahlbaren Unterkunft haben: Dies betont Peter Götz, kommunalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, im Interview. Das Mitglied im Bauausschuss appelliert an die Länder, die jährlich 518 Millionen Euro Bundesmittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus auch tatsächlich in dieses Segment des Wohnungsbaus zu investieren. Am Donnerstag, 18. April 2013, debattiert der Bundestag über die schwierige Lage auf dem studentischen Wohnungsmarkt. Der Diskussion liegt ein Antrag (17/11696) zugrunde, in dem Die Linke eine Erhöhung der BAföG-Sätze wegen der Mietpreissteigerungen und eine auch mit Bundesgeld unterstützte Ankurbelung der Errichtung von Studentenwohnheimen fordert. Das Interview im Wortlaut:
Wie gravierend sind die Probleme auf dem studentischen Wohnungsmarkt? Ist dies eine Misere aller Universitätsstädte? Oder sind nur einige Ballungsräume wie etwa Hamburg oder München betroffen, wo generell die Mietpreise explodieren?
Mit diesem Problem haben zahlreiche Studenten an vielen Hochschulstandorten zu kämpfen, wobei sich die Lage in Ballungsräumen noch zusätzlich verschärft. Mehrere Faktoren lassen in diesem Segment des Wohnungsmarkts die Nachfrage das Angebot übersteigen. Weil mancherorts das acht- und das neunjährige Gymnasium gleichzeitig enden, strömen doppelte Jahrgänge an die Unis. Auch das Aussetzen der Wehrpflicht erhöht den Andrang. Zudem wollen mehr Ausländer hierzulande studieren, was ja auch erwünscht ist. Überdies gehört es zu den politischen Zielen, das Bildungsniveau in der Gesellschaft anzuheben, was ebenfalls die Studentenzahlen klettern lässt.
Muss es dann nicht Aufgabe des Staates sein, sich um eine ausreichende Versorgung der Hochschüler mit bezahlbaren Unterkünften zu kümmern?
In der Tat ist der Staat gefordert. Auf Bundesebene haben wir unsere Hausaufgaben durchaus gemacht. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde geklärt, dass die Förderung des Wohnungsbaus allein Sache der Länder und der Kommunen ist. Jährlich fließen 518 Millionen Euro aus der Bundeskasse an die Länder, um sie beim sozialen Wohnungsbau zu unterstützen. Vor Ort muss dann entschieden werden, in welchem Maße diese Mittel zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Studenten eingesetzt werden.
Müssten sich angesichts der massiven Probleme auf dem studentischen Wohnungsmarkt Bundestag und Bundesregierung nicht stärker engagieren?
Aber das geht nun mal nicht, da müssten wir das Grundgesetz ändern. Dem Bund sind Investitionen in den Wohnungsbau generell untersagt. Die komplizierte Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den staatlichen Ebenen interessiert jene Hochschüler, die händeringend eine bezahlbare Wohnung suchen, natürlich nicht, was ich durchaus verstehen kann.
Wenn der Bund seinerseits nicht bauen darf, so könnte man doch spezielle Fördermittel für die Errichtung von Studentenwohnheimen locker machen.
Auch das ist nicht möglich. Der Bund kann Ländern und Kommunen keine Gelder zweckgebunden für einen Wohnungsbau zugunsten einer bestimmten Gruppe wie den Studenten zuweisen. Würden im Übrigen die Länder ihre Anteile an den jährlich 518 Millionen Euro vollständig in den sozialen Wohnungsbau stecken, dann wäre die Situation entspannter, auch für Studenten. Dies zeigt sich etwa in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Es gibt indes Länder wie etwa Berlin, die diese Fördermittel des Bundes auch zur Schuldentilgung im Haushalt verwenden.
Die Linke plädiert dafür, den auf das Wohnen entfallenden Anteil des BAföG-Satzes auf knapp 300 Euro zu erhöhen und künftig an die Mietpreissteigerungen anzupassen. Angesichts hoher Mieten hat diese Forderung doch einiges für sich.
Das ist keine Lösung. Natürlich leiden viele Studenten unter hohen Mieten. Eine Anhebung der BAföG-Sätze ändert freilich nichts am Kern des Problems, nämlich der Verknappung von Wohnraum in vielen Städten und besonders in Ballungsräumen. Wir müssen insgesamt mehr Wohnraum schaffen, dann finden Studenten leichter eine Unterkunft, was sich auch günstig auf die Mieten auswirkt.
Letztlich ist auch die Kommunalpolitik gefordert. Vermag der Bund die betroffenen Rathäuser zu unterstützen?
Sehr viele Möglichkeiten bieten sich da nicht. Der Bund kann Grundstücke, die er nicht mehr benötigt, zunächst einmal Städten zum Kauf anbieten, allerdings zum Marktwert. Ein Beispiel ist Heidelberg, wo als Folge des Abzugs von US-Streitkräften solches Terrain frei wird. Auch können Gebäude in Bundesbesitz Kommunen überlassen werden. Ob Rathäuser Liegenschaften vom Bund erwerben und selbst oder über die Vergabe an private Unternehmen zur Errichtung von Studentenwohnheimen nutzen, müssen sie selbst entscheiden. Aber solche Hilfen sind natürlich nur in Einzelfällen machbar, sofern der Bund hie und da über Gebäude oder Grundstücke verfügt. (kos/11.04.2013)