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"Moderne Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert" hat die SPD-Fraktion einen Antrag (17/13476) überschrieben, der am Freitag, 17. Mai 2013, in einer 45-minütigen Debatte ab etwa 11.40 Uhr erstmals beraten wird. Die Sozialdemokraten stellen darin fest, dass die betriebliche Mitbestimmung in der Praxis zunehmend dadurch erodiert, dass sich neue Organisationsmodelle durchsetzen, die sich der betrieblichen Mitbestimmung weitgehend entziehen.
Genannt werden der Missbrauch von Leiharbeit, um Stammbelegschaften zu ersetzen, sowie die Zunahme an Werkverträgen mit dem Ziel, arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen, aber auch die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge.
Zudem sorgten neue Anforderungen dafür, dass sich andere innerbetriebliche Sphären als potenziell mitbestimmungsrelevant herausstellen. Genannt werden die Anforderungen des lebenslangen Lernens und der Fort- und Weiterqualifikation. In diesem Bereich seien die Mitsprachemöglichkeiten der Betriebsräte nicht hinreichend ausgestaltet.
Auch sorgten längere Lebensarbeitszeiten, eine zunehmend stressige Arbeitswelt und eine im Schnitt ältere Belegschaft dafür, dass Arbeitsplätze oft individueller und sorgsamer gestaltet werden sollten. Die Mitbestimmungsrechte seien hier oft gering.
Aus Sicht der SPD muss verhindert werden, dass die Mitbestimmung durch Leiharbeit sowie durch den Einsatz von Solo-Selbstständigen und Arbeitnehmern anderer Unternehmen umgangen wird. Die Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf Leiharbeitnehmer und Beschäftigte anderer Unternehmen müssten daher gestärkt werden.
Der Betriebsrat müsse auf eine angemessene Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsabläufe hinwirken, um die Gesundheit der Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung zu schützen. Auch müsse der Betriebsrat mehr Rechte erhalten, um es Arbeitnehmern zu ermöglichen, ohne übermäßige eigene Aufwendungen an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu können.
Der Antrag enthält die Forderung nach Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes in Angelegenheiten von Fremdpersonal und Leiharbeit sowie der Gesundheit und Weiterbildung, aber auch des Teilzeitbeschäftigungsgesetzes. Der Betriebsrat sollte bei personellen Einzelmaßnahmen, die dem Wunsch nach Arbeitszeitverringerung oder -verlängerung entgegenstehen, die Zustimmung verweigern können. (vom/15.05.2013)