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Die Finanzmarktregulierung, die nach dem Crash von 2008 ausgerufen wurde, schreitet voran. Und zwar beeindruckend, wenn man den Koalitionsfraktionen folgt. Über 30 Gesetze seien dazu bereits verabschiedet, lobte Dr. Hans Michelbach (CDU/CSU) das Regierungslager. Angesichts weiterer drei Gesetzentwürfe zur Kapitalausstattung von Banken und zur Regulierung von Fonds, die am Donnerstag, 16. Mai 2013, zur Abstimmung standen, sprach Michelbach von einem "Meilenstein".
Auch die Opposition gestand zu, dass, mit den Worten von Dr. Axel Troost (Die Linke), "zumindest die Richtung stimmt". Allerdings habe die Regierung "längst nicht genug getan". Die Opposition kritisierte auch, dass zum Ende der Legislaturperiode drei Gesetzentwürfe mit jeweils 300 bis 400 Seiten Umfang in eineinhalb Stunden Beratungszeit durchs Plenum gepaukt würden.
ie Koalition habe bei der Finanzmarktregulierung "wertvolle Zeit verschenkt", bemängelte Dr. Carsten Sieling (SPD). Dem hielt Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) entgegen, man wäre in Deutschland längst weiter, wenn nicht die Abstimmung innerhalb der EU so lange gedauert hätte. International sei Deutschland bei der Finanzmarktregulierung ein Vorreiter.
Mit den Gesetzentwürfen werde der Grundsatz umgesetzt, dass kein Finanzprodukt unbeaufsichtigt sein darf, sagte der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach. "Haftung und Verantwortung auf den Finanzmärkten gehört zu den Grundwerten der sozialen Marktwirtschaft." Als eines der ersten Länder setze Deutschland zudem die Basel-III-Richtlinie der EU zum Eigenkapital von Banken in nationales Recht um.
Manfred Zöllmer (SPD) zollte dem durchaus seine Anerkennung. Allerdings könne niemand in der Wissenschaft sagen, ob die künftig geforderte Kapitalausstattung in einem neuen Krisenfall ausreicht. Immerhin habe die US-Bank Lehman Brothers vor ihre Pleite zehn Prozent Eigenkapital gehabt.
Weiter kritisierte Zöllmer, dass die von den Banken selbst entwickelten Modelle zur Risikoabschätzung auch weiterhin die Grundlage für die Berechnung des erforderlichen Eigenkapitals bilden sollten. Erst 2017 solle dafür eine verlässliche Kennziffer eingeführt werden.
Björn Sänger (FDP) begrüßte, dass anders als von der Opposition gefordert offene Immobilienfonds, mit denen sich Kleinanleger am Immobilienmarkt beteiligen können, erhalten blieben, aber krisenfester ausgestaltet werden müssten.
Im Zuge der Finanzkrise hatten einige offene Immobilienfonds schließen müssen. Weiterhin lobte Sänger, dass der strengere Ordnungsrahmen für Banken nicht wie vielfach gefordert nur für sogenannte systemrelevante, sondern für alle gelten soll.
Die strengeren Eigenkapitalvorschriften für Banken nannte Dr. Barbara Höll (Die Linke) richtig, aber nicht ausreichend. Um wirksam zu sein, müsse das Eigenkapital 20 bis 25 Prozent betragen. "Nur bei dieser hohen Quote würde kein Anreiz mehr bestehen, dass mit Verbriefung locker-fröhlich spekuliert wird."
Die Linke werde sich deshalb bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Die beiden Gesetze zur Regulierung von Fonds dagegen werde Die Linke ablehnen, kündigte Höll an und fragte: "Wozu brauchen wir diese Fonds überhaupt?"
Dr. Thomas Gambke (Bündnis 90/Die Grünen) legte Wert auf die Feststellung, dass entgegen dem von Koalitionsrednern erweckten Eindruck nach wie vor hoher Regelungsbedarf bestehe.
Unter anderem wies er darauf hin, dass dem Staat durch die Steuergestaltung von Privatbanken jährlich 20 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgingen. Statt hiergegen jetzt etwas zu unternehmen, habe die Koalition dieses Thema auf die nächste Legislaturperiode verschoben.
egenstand der Debatte waren drei von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe, mit denen EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. In dem einen, dem CRD-IV-Umsetzungsgesetz (17/10974, 17/11474, 17/13524, 17/13541), geht es um strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken.
Das "harte Kernkapital" der Finanzinstitute soll erhöht werden, außerdem werden sie verpflichtet, in wirtschaftlich besseren Zeiten zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser gerüstet zu sein. Diesem Gesetzentwurf stimmte der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken zu.
Das zweite, das AIFM-Umsetzungsgesetz (17/12294, 17/13395, 17/13396), stellt ein neues Kapitalanlagegesetzbuch dar, mit dem sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Damit soll für den Investmentbereich der Beschluss der Staats- und Regierungschefs auf den G20-Gipfeln in Pittsburgh und London 2009 im deutschen Recht verankert werden, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben darf.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die der Linken bei Enthaltung von SPD und Grünen angenommen.
Um die Anpassung weiterer Gesetze an dieses AIFM-Umsetzungsgesetz geht es im dritten Gesetzentwurf, dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (17/12603, 17/13036, 17/13522, 17/13562). Mit ihm will die Bundesregierung multinationale Konzerne dazu animieren, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen.
Diese Verwaltung soll in einer neuen Rechtsform, der Investmentkommanditgesellschaft, erfolgen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde auch dieser Gesetzentwurf beschlossen. Alle drei Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. (hle/16.05.2013)