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Der Bundestag hat von Mittwoch, 5. Juni,bisFreitag, 7. Juni 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Kongolesisches Naturerbe: Der Bundestag hat am 7. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/13711) mit der Mehrheit der Koalition und den Grünen bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion angenommen, die Zerstörung des kongolesischen Naturerbes zu verhindern. Die Bundesregierung wurde damit aufgefordert, vor allem auf die Demokratische Republik Kongo einzuwirken, um dem Arten- und Waldschutz oberste Priorität einzuräumen und diesen nicht durch Rohstoffabbau in Nationalparks und Schutzgebieten zu gefährden. Auch sollte die Regierung gegenüber der kongolesischen Seite dafür einsetzen, dass von der Legalisierung von Ölbohrungen in Schutzgebieten Abstand genommen wird.
Vertrauliche Geburt geregelt: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Juni die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (17/12814) und der Bundesregierung (17/13062, 17/13391) zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt zusammengeführt und in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (17/13774) angenommen. Damit werden schwangeren Frauen, die anonym bleiben möchten, Hilfen angeboten, um die Gefahren einer unbegleiteten Geburt zu vermeiden. Die Schwangeren sollen ermutigt werden, vorhandene Hilfsangebote anzunehmen. In der Beratung werden Wege aufgezeigt, wie die Schwangere ihr Kind erhalten oder ihre Anonymität dem Kind gegenüber aufgeben kann. Wird die vertrauliche Geburt gewünscht, wird die Schwangere über die Rechte des Kindes und des Vaters und über die Rechtsfolgen einer Adoption informiert. In diesem Fall werden die Daten der Mutter vertraulich in einem Herkunftsnachweis erfasst und dem Kind nach 16 Jahren zugänglich gemacht. Die Mutter kann ab dem 15. Lebensjahr des Kindes gegebenenfalls Einwände gegen dessen Einsicht in den Herkunftsnachweis vorbringen. Dann entscheidet das Familiengericht in einem Verfahren, das die Anonymität wahrt, ob das Interesse der Mutter an der weiteren Geheimhaltung ihrer Identität gegenüber dem Interesse des Kinde auf Kenntnis seiner Abstammung überwiegt. Einstimmig nahm der Bundestag eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Problem der anonymen Kindesabgabe (17/190) zur Kenntnis.
Militärische Gleichstellungsbeauftragte in zivilen Dienststellen der Bundeswehr:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juni auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/13558) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (17/12957) angenommen. Die Änderungen betreffen vor allem Bestimmungen zur Wahl einer militärischen Gleichstellungsbeauftragten auch in zivilen Dienststellen der Bundeswehr (ab der Ebene einer Bundesoberbehörde), Bestimmungen zur Wahl mehrerer Stellvertreterinnen sowie einer Anwesenheitsvertretung. In Einzelfällen können der Stellvertreterin auf Dauer eigene Aufgaben bei gleichzeitiger Entlastung von ihren üblichen dienstlichen Tätigkeiten übertragen werden. Keine Mehrheit fanden bei Enthaltung der Linksfraktion Entschließungsanträge der SPD (17/13772) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13773). Die SPD wollte Soldatinnen und Soldaten unter anderem den Zugang zur Telearbeit, flexiblen Arbeitszeitmodellen und familiengerechten Arbeitsbedingungen ermöglichen. Die Grünen forderten unter anderem, die militärischen und zivilen Gleichstellungsbeauftragten im Hinblick auf den Versetzungsschutz gleichzustellen.
Ringen soll olympische Sportart bleiben: Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/13091) auf Empfehlung des Sportausschusses (17/13372) angenommen, Ringen vor dem Ausschluss aus dem olympischen Programm zu bewahren. Ein gleichlautender Antrag der Linksfraktion (17/13092) wurde für erledigt erklärt. Im September 2013 wird das Internationale Olympische Komitee in Buenos Aires über das Programm der olympischen Sportarten ab 2020 und damit über den Verbleib oder Ausschluss der Traditionssportart Ringen entscheiden.
Änderungen beim Schutz von Flüchtlingen beschlossen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU (17/13063, 17/13392) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/13556) angenommen. Diese EU-Richtlinie legt die Voraussetzungen für die Zuerkennung internationalen Schutzes fest, der sowohl die Flüchtlingseigenschaft als auch den "internationalen subsidiären Schutz" umfasst. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht betrifft vor allem das Asylverfahrensgesetz und das Aufenthaltsgesetz. Die Richtlinie präzisiert die mit dem jeweiligen Schutzstatus verknüpften Rechte und führt zu Statusverbesserungen für die etwa 8.000 "international subsidiär Schutzberechtigten" in Deutschland. Für isolierte Anträge auf internationalen subsidiären Schutz sind künftig nicht mehr die Ausländerbehörden, sondern ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Linken (17/6095) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13564) ab, in dem Handlungsbedarf beim internationalen Flüchtlingsschutz angemeldet wird. Die Fraktion hatte bemängelt, dass Schutzbedürftige ihre Rechte nach der Genfer Flüchtlingskonvention wegen der Vorverlagerung der Grenzkontrollen in der EU auf Dritt- und Transitstaaten "faktisch" nicht in Anspruch nehmen könnten. Einschränkungen der Rechte im Asylverfahren seien zu beseitigen, so Die Linke.
Unterstützung von Alleinerziehenden: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag der SPD, Alleinerziehende besser zu unterstützen (17/11032) abgelehnt. Die Fraktion hatte unter anderem gute Arbeit ohne Benachteiligung und zu existenzsichernden Löhnen, gute und flexible Angebote der Aus- und Weiterbildung sowie gute Bildungs- und Betreuungsangebote gefordert. Gegen das Votum der Linken scheiterte ein Antrag dieser Fraktion (17/8793), Alleinerziehende gebührend zu unterstützen. Unter anderem müssten prekäre Beschäftigungsverhältnisse und das damit einhergehende Armutsrisiko für alleinerziehende Mütter abgebaut werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Familienausschusses (17/13178). Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/11038) ab, der neue Strategien für eine bessere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung zum Ziel hatte. Unter anderem sollten Alleinerziehende bereits während der ersten drei Lebensjahre des Kindes einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung erhalten. Das Parlament folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/12905).
Patentierung von Computerprogrammen begrenzen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Juni auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13764) einen Antrag aller übrigen Fraktionen (17/13086) angenommen, Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich zu sichern und die Patentierung von Computerprogrammen zu begrenzen. Die Bundesregierung soll gewährleisten, dass die wirtschaftlichen Verwertungsrechte des Softwarewerks im Urheberrecht geschützt bleiben und nicht durch Softwarepatente Dritter leerlaufen. Softwarelösungen auf bestimmten Gebieten müssten ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden. Nutzungs- und Verbotsrechte für softwarebasierte Lösungen sollten weiterhin urheberrechtlich geregelt werden. Der patentrechtliche Schutz sollte auf softwareunterstützbare Lehren beschränkt werden, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt. Softwareentwickler sollten ihr Werk auch unter Open-Source-Lizenzbedingungen rechtssicher veröffentlichen können.
Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag de Linksfraktion (17/9563), den Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufzunehmen. Er folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13765). Die Linke hatte bemängelt, dass im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen fehlt. Als Beispiel für chronische Erkrankungen werden eine HIV-Infektion, Diabetes, Multiple Sklerose oder Krebs genannt.
Änderungen im Aufenthaltsrecht abgelehnt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juni Gesetzentwürfe der SPD zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (17/56) und von Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben (17/6167), auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13157) abgelehnt. Die Fraktionen hatten bemängelt, dass die Meldepflicht öffentlicher Stellen an die Ausländerbehörden der Inanspruchnahme sozialer Rechte durch Menschen, die ohne Aufenthaltstitel oder Duldung in Deutschland leben, entgegensteht. Aus Angst, dass ihr Aufenthalt bekannt wird, mieden sie die medizinische Grund- und Notfallversorgung, den Kindergarten- und Schulbesuch sowie die Durchsetzung von Lohn- und Entschädigungsansprüchen. Die Gesetzentwürfe hatten zum Ziel, diese Mängel zu beseitigen.
Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Juni einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller übrigen Fraktionen zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (17/13469) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13766) angenommen. Damit gelten im Hinblick auf die Akten des Bundesverfassungsgerichts, die beim Bundesarchiv oder durch das Bundesarchiv als Zwischenarchivgut aufbewahrt werden, nach Ablauf von 30 Jahren seit Abschluss des Verfahrens die archivgesetzlichen Regelungen. Für Entscheidungsvorschläge und -entwürfe sowie Dokumente, die Abstimmungen des Gerichts betreffen, ist dies nach 60 Jahren der Fall, um dem "hohen Rang des Beratungsgeheimnisses Rechnung zu tragen", wie es heißt.
Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag der SPD (17/5230) abgelehnt, der mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung zum Ziel hatte. Zwar habe der Bundesrechnungshof festgestellt, dass Deutschland kein von privaten Unternehmen gelenktes Land sei, doch weise er auf Risiken hin, die zum Verlust des Vertrauens auf neutrales staatliches Handeln führen könnten. Dem müsse, soweit möglich, parlamentarisch begegnet werden, so die SPD. Der Bundestag schloss sich bei seinem Votum einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13314) an.
Interessenvertretung und Lobbyismus: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag der SPD (17/6442) abgelehnt, Interessenvertretung sinnvoll zu regeln und Lobbyismus transparent zu machen. Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte er einen Antrag der Linken (17/2096) ab, ein verpflichtendes Lobbyistenregisters einzuführen. Gegen das Votum der Opposition scheiterte auch ein Antrag der Grünen (17/2486), Transparenz zu schaffen und ein verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einzuführen. Die Fraktionen hatten argumentiert, die beim Bundestag geführte Verbändeliste habe sich als untauglich erwiesen, da es keine Pflicht zur Registrierung gebe und auch nicht ersichtlich sei, welche finanziellen Mittel die Verbände besäßen und wessen Interessen hinter ihnen stünden. Allen Interessengruppen sollten gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Abgeordneten und zur Exekutive eingeräumt werden. Durch größtmögliche Transparenz würden unlautere Einflüsse neutralisiert, hieß es. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (17/13737).
System der Verwertungsgesellschaften: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/11043) abgelehnt, das System der Verwertungsgesellschaften grundlegend zu modernisieren. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13768). Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, den Verwertungsgesellschaften demokratische Binnenstrukturen vorzuschreiben, die Aufsicht darüber neu zu gestalten und für die Verwertungsgesellschaften und deren Tochtergesellschaften und Zusammenschlüsse Transparenzpflichten vorzuschreiben. Die Möglichkeit, Rechte für nichtgewerbliche Zwecke selbst wahrzunehmen, sollte gesetzlich verankert werden. Das wahrgenommene Repertoire einzelner Verwertungsgesellschaften wollte die Fraktion stichprobenartig überprüfen lassen.
Urheberrecht nicht zugunsten von Kitas geändert: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 7. Juni einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und zur Einbeziehung von Kindertagesbetreuungseinrichtungen in die Schrankenregelungen (17/4876) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13768) abgelehnt. Die Linke wollte für diese Einrichtungen und für Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern nach Schulschluss Ausnahmen im Urheberrechtsgesetz durchsetzen, nachdem die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) 2010 Kitas angeschrieben und ein Angebot zum Abschluss von Lizenzverträgen für das Kopieren und Verteilen von Lieder- und Notenzetteln übersandt habe. Die Gesetzesänderung sei erforderlich, weil Betreuer sonst über die Kopien Buch führen müssten, was realitätsfern und in den finanziellen Auswirkungen für die Einrichtungen wie für die Eltern unverantwortlich sei, hatte die Fraktion argumentiert.
Kennzeichnung von Honig aus Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen: Gegen das Votum der Opposition hat das Parlament am 7. Juni einen Antrag von SPD und Grünen (17/12839) abgelehnt, die Kennzeichnung von Honig mit Gentech-Pollen sicherzustellen und den Schutz der Imkerei vor Verunreinigungen durch gentechnische Veränderungen zu gewährleisten. Er folgte damit einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/13273). Die Fraktionen hatten die Regierung aufgefordert, in den Beratungen über die Änderung der Honig-Richtlinie der EU für eine klare Kennzeichnung von Honig, der Pollen von in der EU als Lebensmittel zugelassenen, gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, einzutreten. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 6. Juni zudem einen Antrag der Linken (17/9985) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/11057) abgelehnt, die Imkerei vor der Agro-Gentechnik zu schützen. Nach dem Willen der Fraktion sollte die Bundesregierung das Gentechnikgesetz novellieren, um die Imkerei wirksame vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Pollen zu schützen.
Freiwilligendienste: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 7. Juni einen gemeinsamen Antrag dieser beiden Fraktionen (17/9926) auf Empfehlung des Familienausschusses (17/12904) abgelehnt. SPD und Grüne wollten die Bundesregierung auffordern, die Freiwilligendienste zivilgesellschaftlich zu organisieren. Dazu sollen Rechte und Pflichten der Trägerorganisationen gesetzlich verankert und die Bildungsangebote innerhalb der Dienste umgestaltet werden. Mittelfristig sollte ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, heißt es in dem Antrag.
Sportförderung: Gegen das Votum der Antragsteller hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/6152) mit dem Titel "Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates" abgelehnt. Die Linke wollte den Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Auch sollte ein Sportfördergesetz eine langfristige Planungssicherheit schaffen. Mit Blick auf ein nachhaltiges Sportangebot sollten Sportstätten dringend erneuert werden, so die Fraktion. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der Linksfraktion (17/11374) ab, Sportförderung neu zu denken und Strukturen zu verändern. Ein Sportministerium könnte dazu beitragen, die Sportförderung übersichtlicher zu gestalten, heißt es darin. Erforderlich sei ein einheitliches Sportförderkonzept von Bund und Ländern, das den Sport von Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen fördert. Der Bundestag folgte in beiden Fällen einer Empfehlung des Sportausschusses (17/13751).
Zugang zu medizinischem Cannabis: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6127) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13620) abgelehnt, betroffenen Patientinnen und Patienten Zugang zu medizinischem Cannabis zu ermöglichen. Nach dem Willen der Grünen sollten diejenigen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verwenden, im Regelfall von einem Strafverfahren verschont bleiben.
Meeresforschung: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag der SPD (17/9745) abgelehnt, die Meeresforschung zu stärken, Potenziale auszuschöpfen und Innovationen zu fördern. Unter anderem sollte die Bundesregierung die Vernetzung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft unterstützen und eine Landkarte der Meeresforschung sowie eine Kompetenzkarte "Marine und maritime Technologien" erstellen lassen. Der Haushaltstitel "Maritime Technologien" sollte in den nächsten vier Jahren um jährlich zehn Millionen Euro angehoben werden, so die SPD. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses an (17/13699).
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft: Der Bundestag hat am 7. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13733) gegen das Votum von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt, der sich auf eine Beschlussempfehlung des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen und eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA bezog (Ratsdokument 7396/13). Die Linke stimmte mit den Grünen, die die Bundesregierung aufgefordert hatten, dem Verhandlungsmandat für die EU-Kommission für diese Partnerschaft im Rat nicht zuzustimmen, bevor der Deutsche Bundestag Stellung genommen hat. Die Grünen betonen, diese Handels- und Investitionspartnerschaft wäre das größte und umfassendste Handelsabkommen weltweit und würde sich stark auf die Regelungskompetenz der EU-Mitgliedstaaten auswirken. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der Linken auch ein Antrag der SPD (17/13732), darauf hinzuwirken, dass audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen bei den Verhandlungen ausgenommen werden, sofern sie über die von der EU und Deutschland bereits eingegangenen internationalen Verpflichtungen hinausgehen. Dir Grünen stimmten mit der SPD. Die Bundesregierung müsse schon jetzt auf eine entsprechende Mandatsgestaltung hinwirken, um später eine unproblematische Umsetzung des ausverhandelten Abkommens auf nationaler Ebene zu ermöglichen, vor allem im Hinblick auf die Kultur- und Medienhoheit der Länder, heißt es in dem Antrag.
Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag der SPD (17/12300) abgelehnt, wonach die Bundesregierung ein Konzept zur Umsetzung einer modernen "Open-Access-Politik" für die öffentlich finanzierte Forschungsförderung vorlegen sollte. Dazu sollte sie die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten und Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung bereitzustellen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/13701).
Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für alle: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag der SPD (17/13085) abgelehnt, der zum Ziel hatte, Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für alle zu intensivieren. Dazu sollte die Bundesregierung eine nationale Strategie entwickeln und in einen nationalen Aktionsplan münden lassen. Auch sollte das Konzept "Design für alle" als Querschnittaufgabe in allen Bundesministerien vorangetrieben werden. Die Förderung von Technologien und Designs für alle sollten als Instrumente zur Förderung von Teilhabe in allen Lebensbereichen verstärkt werden. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses an (17/13702).
Nachhaltige Verbraucherpolitik: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und Grünen hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12694) auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/13761) abgelehnt, der auf eine "moderne und nachhaltige Verbraucherpolitik" abzielt. Die Bundesregierung sollte unter anderem für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt, für besseren Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken, für besseren digitalen Verbraucher- und Datenschutz sowie für eine verbrauchergerechte Energiewende sorgen, so die Fraktion. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen wies das Parlament auch einen Antrag der SPD (17/12689) auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/13274) zurück, die Lage von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern. Unter anderem sollte die Bundesregierung Konsequenzen aus Lebensmittelskandalen und aus dem "ungleichen Kräfteverhältnis zwischen Verbrauchern und Anbietern" ziehen.
Frauen in Wissenschaft und Forschung: Der Bundestag hat am 7. Juni die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob die Ergebnisse einer Evaluation der Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft in die Projekt- und Ressortforschung des Bundes übertragen und integriert werden können. Auch soll die Regierung ihre Rolle als Impulsgeber in Fragen der Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung durch ein gleichstellungspolitisches Konzept stärken, wobei mittel-bis langfristig ein Frauenanteil von mindestens 30 bis 40 Prozent auf allen Karrierestufen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen angeregt wird. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12845) nahm das Parlament gegen SPD und Grüne bei Enthaltung der Linken an. Abgelehnt wurde hingegen auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/12365) ein gemeinsamer Antrag von SPD, Linksfraktion und Grünen (17/9978), in dem mehr Geschlechtergerechtigkeit im Wissenschaftsbereich gefordert wird. Die Opposition hatte dafür gestimmt. Die Fraktionen hatten die Bundesregierung aufgefordert, eine Strategie dafür zu entwickeln, die verbindliche Ziele und überprüfbare Vereinbarungen enthält. Die Regierung sollte Vorgaben zur Steigerung der Frauenanteile vor allem in Führungspositionen einfordern und systematisch kontrollieren.
Kein Rüstungsexportstopp: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag dieser Fraktion (17/10842) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/12654) abgelehnt, der sich für einen Verzicht auf Rüstungsexporte ausgesprochen hatte. Weitere Exporte von Rüstungsgütern sollten nach dem Willen der Fraktion nicht mehr genehmigt und die Ausfuhr von Rüstungsgütern aus Bundeswehrbeständen sollte abgelehnt werden. Stattdessen sollte die Regierung ein Konversionsprogramm für die exportorientierte Rüstungsindustrie unterstützen und die Initiative für einen EU-weiten Rüstungsexportstopp ergreifen, so Die Linke. Keine Mehrheit mit dem gleichen Stimmenverhältnis auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/4900) ein weiterer Antrag der Linksfraktion (17/4677), dem Oberndorfer Kleinwaffenhersteller Heckler & Koch Exportgenehmigungen bis zum Abschluss staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen auszusetzen. Die Linke bezog sich auf Ermittlungen wegen des Vorwurfs, Sturmgewehre des Typs G36 in vier mexikanische Unruheprovinzen geliefert zu haben. Schließlich scheiterte Die Linke bei Enthaltung der Grünen auch mit einem Antrag (17/9738), die Lieferung von U-Booten an Israel zu stoppen. Die Verträge zur Lieferung von U-Booten der Dolphin-Klasse sollten nach dem Willen der Fraktion gekündigt werden. Die Genehmigung sei zu widerrufen, noch nicht ausgelieferte U-Boote sollten nicht geliefert werden. Der Bundestag folgte mit seiner Ablehnung einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/10150). Schließlich lehnte das Parlament gegen das Votum der Opposition einen Antrag der Grünen (17/13489) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/13763) ab, den Export von Überwachungs- und Zensurtechnologie (Software) an autoritäre Staaten zu verhindern und demokratische Parteien zu unterstützen.
Arzneimittelrecht geändert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 7. Juni einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur dritten Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (17/13083) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/13770) angenommen. 278 Abgeordnete stimmten für, 144 Abgeordnete gegen den Entwurf, es gab 54 Enthaltungen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13404) wurde für erledigt erklärt. Damit werden Vorgaben der EU zur Pharmakovigilanz umgesetzt, also der Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Der Inhaber der Zulassung eines Humanarzneimittels wird verpflichtet, die Gründe für eine freiwillige Marktrücknahme dieses Arzneimittels der zuständigen Bundesoberbehörde oder gar der Europäischen Arzneimittel-Agentur zu melden. Änderungen zur Bekämpfung des Dopings im Sport betreffen die Einführung einer Tathandlung des Erwerbs von Arzneimitteln und Wirkstoffen, deren Besitz verboten ist. Bei der Festlegung von Stoffen, deren Besitz verboten ist, wurde die Voraussetzung gestrichen, dass der Stoff in erheblichem Umfang zu Dopingzwecken angewendet wird. Klargestellt wurde, dass für bestehende Arzneimittel dieselben Regeln für die frühe Nutzenbewertung gelten wie für neue Arzneimittel. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/12847) ab, die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Die SPD wollte, dass Informationen über voraussichtliche Lieferengpässe in einem zentralen Melderegister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlicht werden müssen.
Freiberufliche Tätigkeiten unterstützen: Mit der Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/13714) angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, freiberufliche Tätigkeiten durch effektive Rahmenbedingungen zu unterstützen und sich für ein positives und realistisches Bild von Selbstständigen in den freien Berufen einzusetzen. Freiberufler sollten ihre Tätigkeit im Einklang mit den Berufspflichten ausüben können und keinen Interessenkonflikten ausgesetzt sein.
Zuschuss für Apothekennotdienste:Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 6. Juni einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (17/13081) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/13769) verabschiedet. Damit erhalten Apotheken unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig geleisteten Notdienst einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds, den der Deutsche Apothekerverband errichtet. Finanziert wird der Fondsüber eine Erhöhung des Festzuschlags, den die Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Fertigarzneien zur Anwendung bei Menschen erheben. Die Anhebung des Festzuschlags belastet die gesetzliche Krankenversicherung mit jährlichen Mehrkosten von etwa 100 Millionen Euro und die private Krankenversicherung mit jährlichen Mehrkosten von rund zwölf Millionen Euro. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13403) wurde am 7. Juni für erledigt erklärt.
Schlussbericht der Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität": Der Bundestag hat am 6. Juni mit Koalitionsmehrheit einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/13730) zum Schlussbericht der Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft" (17/13730) angenommen. Damit beabsichtigt der Bundestag, den Indikatorensatz zur Messung und Darstellung von Wohlstand und Fortschritt bekanntzumachen, regelmäßig zu aktualisieren und die Möglichkeit einer mobilen Installation zu prüfen. Das Statistische Bundesamt soll den Indikatorensatz inhaltlich betreuen. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der Linken ein Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/13731), wonach die Bundesregierung die gemeinsam getragenen Ergebnisse der Kommission umsetzen und die Voraussetzungen für einen jährlichen Jahreswohlstandsbericht schaffen sollte, der die Wohlstandsmessung ausschließlich durch das Bruttoinlandsprodukt ersetzt.
Schlussbericht des Gorleben-Untersuchungsausschusses: Der Bundestag hat am 6. Juni einstimmig den Bericht des 1. Untersuchungsausschusses (17/13700) zur Kenntnis genommen. Der Bundestag hatte den Untersuchungsausschuss am 26. März 2010 eingesetzt. Grundlage war ein gemeinsamer Antrag von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen (17/888 neu), der zunächst im Geschäftsordnungsausschuss beraten und auch geändert wurde (17/1250). Der Ausschuss konstituierte sich daraufhin am 22. April 2010 und beendete seine Arbeit nach exakt hundert Sitzungen am 16. Mai 2013. Der Auftrag des Ausschusses bestand dahin, eine Reihe von Fragen zu klären, die mit der zentralen Lenkungsentscheidung der Bundesregierung zusammenhingen, sich bei der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie auf die untertägige Erkundung des Standorts Gorleben (Niedersachsen) zu beschränken und keine alternativen Standorte zu prüfen. Das Bundeskabinett hatte diese Lenkungsentscheidung mit Kabinettsbeschluss vom 13. Juli 1983 getroffen.
Städtebauförderung und Programm "Soziale Stadt": Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 6. Juni einen Antrag der SPD-Fraktion (17/10999) abgelehnt, das Programm "Soziale Stadt" weiterzuentwickeln und die Städtebauförderung zu sichern. Die SPD hatte unter anderem verlangt, für eine verlässliche Mittelausstattung der Städtebauförderung mit dem Leitprogramm "Soziale Stadt" zu sorgen und die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Programme innerhalb der Städtebauförderung wiederherzustellen. Benachteiligte Quartiere sollten stabilisiert werden, um die Integrationsfunktion für Städte und Gemeinden zu stärken. Klamme Kommunen sollten an Förderprogrammen teilnehmen können. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/12453). In namentlicher Abstimmungwies das Parlament mit 306 gegen 198 Stimmen bei 63 Enthaltungen einen Antrag der SPD zum "bezahlbaren Wohnen in der sozialen Stadt" (17/12485) ab. Unter anderem sollten die Programme der energetischen Gebäudesanierung und des Bauens mit mindestens zwei Milliarden Euro im Bundeshaushalt verankert werden. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken wies das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/12481) zurück, wonach Wohnen als Menschenrecht im Grundgesetz festgeschrieben werden sollte. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten scheiterte ein weiterer Antrag der Linken (17/11696), die Wohn- und Mietensituation von Studierenden zu verbessern und ein Konzept für eine "Wohnungsoffensive für Studierende" zu entwickeln. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses vor (17/13776).
Internetverzeichnis der Ökounternehmen beschlossen:Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 6. Juni einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (17/12855) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/13736) angenommen. Damit werden die zugelassenen Kontrollstellen für den Öko-Landbau verpflichtet, die von ihnen zu meldenden Daten in ein bundesweit einheitliches Verzeichnis einzutragen und fortlaufend zu aktualisieren. Das Verzeichnis wird im Internet veröffentlicht. Die Änderung geht auf eine EU-Verordnung zurück, wonach seit Jahresbeginn 2013 sämtliche Ökounternehmen und ihre Zertifikate für die Ökovermarktung der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werden müssen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird ermächtigt, Details der Pflichten der Kontrollstellen bei der Führung des Verzeichnisses regeln zu können.
Anwendung der Administrativhaft in Israel und Palästina: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 6. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11166), die Anwendung der Administrativhaft und willkürliche Festnahmen durch israelische und palästinensische Sicherheitskräfte zu verurteilen, abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11742). Administrativhaft bedeutet die Festnahme und Inhaftierung von Personen durch Sicherheitsbehörden oder Sicherheitskräfte ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung. Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, sich gegenüber Israel, der Palästinensischen Autonomiebehörde und der Hamas für die Aufhebung jeglicher Administrativhaft einzusetzen.
Gaza-Blockade: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 6. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11167) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11743) abgelehnt, wonach die Bundesregierung gegenüber Israel auf ein Ende der "Gaza-Blockade" hinwirken sollte. Die von Israel verhängen Einschränkungen des Güter- und Personenverkehrs sollten aufgehoben werden, wobei den legitimen Sicherheitsinteressen Israel Rechnung getragen werden müsse.
Freiheit für Mumia Abu-Jamal: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 6. Juni einen Antrag der Linken (17/8916) auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/12923) abgelehnt, in dem Freiheit für den in den USA inhaftierten US-amerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal gefordert wird. Die Bundesregierung sollte den USA anbieten, Abu-Jamal in Deutschland aufzunehmen. Auch sollte sich die Regierung nach dem Willen der Linken für eine "menschenrechtskonforme Reform" des Strafprozessrechts und Strafvollzugs in den USA einsetzen.
Tiergerechte Legehennenhaltung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 6. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12842), die tiergerechte Legehennenhaltung zu stärken, auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/13285) abgelehnt. Unter anderem sollte die Bundesregierung alle Hermes-Bürgschaften für den Export und Bau von Tierhaltungsanlagen, die deutschem oder EU-Recht widersprechen, stoppen und sich international dafür einsetzen, entsprechende Tierschutzstandards zum verbindlichen Kriterium bei der Vergabe von Kreditbürgschaften zu machen.
Mindestnutzungsdauer für technische Produkte: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 6. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/13096) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/13696) zum Ressourcenschutz durch Vorgabe einer Mindestnutzungsdauer für technische Produkte abgelehnt. Die Fraktion wollte die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Vorgaben über eine Mindestnutzungsdauer vorsieht und die Beweislast für ein Ereignis, das die Mindestnutzungsdauer nicht erreichen lässt, dem Hersteller auferlegt.
Elektronische Drucksachenverteilung im Bundestag: Einstimmig hat der Bundestag am 6. Juni eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur elektronischen Verteilung von Drucksachen nach den Paragrafen 77, 112 und 123 der Geschäftsordnung des Bundestages angenommen. Danach werden in der kommenden Wahlperioden Drucksachen in der Regel elektronisch an die Abgeordneten verteilt. Die Abgeordneten können aber weiterhin bei Bedarf Papierfassungen elektronisch verteilter Vorlagen erhalten. Eine Drucksache gilt künftig dann als verteilt, wenn sie für die Abgeordneten elektronisch abrufbar oder – wie bisher – in Papierform in ihre Fächer verteilt worden ist.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 6. Juni Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 590 bis 597 übernommen (17/13501, 17/13502, 17/13503, 17/13504, 17/13505, 17/13506, 17/13507, 17/13508).
Einigung zur Novelle des Kartellgesetzes: Der Bundestag hat am 6. Juni gegen das Votum der Linksfraktion dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/13720) vom 5. Juni zur achten Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/9852) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 18. Oktober 2012 auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/11053) beschlossen, der Bundesrat daraufhin am 23. November 2012 den Vermittlungsausschuss angerufen (17/11636). Der Kompromissvorschlag greift alle Anliegen auf, die der Bundesrat geäußert hatte. So darf das Kartellamt künftig Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen zwar daraufhin überprüfen, ob sie ihre Marktmacht missbrauchen. Es muss dabei allerdings die zuständigen Aufsichtsbehörden beteiligen, also die Landesversicherungsämter für Allgemeine Ortskrankenkassen und das Bundesversicherungsamt für bundesweit tätige Kassen. Gegen Entscheidungen der Kartellbehörde können sich die Krankenkassen vor den Sozialgerichten wehren. Damit wird eine Ausnahme vom sonst üblichen Zivilrechtsweg in Kartellstreitigkeiten geschaffen. Die Befugnis der Kartellbehörden bei der Preisüberwachung kommunaler Versorger wie Stadtwerke wird eingeschränkt. Sofern kommunale Anbieter als Anstalten des öffentlichen Rechts Gebühren erheben, sind sie der Wettbewerbsaufsicht entzogen. Klargestellt wird, dass Zusammenschlüsse von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, die Folge einer kommunalen Gebietsreform sind, nicht der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unterliegen.
Einigung zur Reform der privaten Altersvorsorge: Der Bundestag hat am 6. Juni gegen das Votum der Linksfraktion dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/13721) vom 5. Juni zum Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 31. Januar 2013 auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/12219) verabschiedet, der Bundesrat daraufhin am 1. März 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen (17/12628). Aufwendungen zur Altersvorsorge, zum Beispiel für die Riester-Rente, können auch künftig nur bis zur Höhe von 20.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Damit bleibt es bei der gletenden Rechtslage. Der Bundestag wollte ursprünglich den Förderhöchstbetrag auf 24.000 Euro anheben. Dies hatte der Bundesrat als unangemessene Bevorzugung im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung kritisiert. Rückgängig gemacht wurde auch eine vom Bundestag beschlossene Änderung zum sogenannten Wohnförderkonto. Auch hier bleibt es bei der geltenden Rechtslage zur Verzinsung. Der Bundesrat hatte bemängelt, dass die ursprünglich geplante Rechtsänderung die Altersvorsorge durch selbstgenutztes Wohneigentum zu stark begünstige.
Einigung zu steuerrechtlichen Änderungen: Der Bundestag hat am 6. Juni einstimmig dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses (17/13722) vom 5. Juni zum Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/12375) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 28. Februar 2013 auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/12532) beschlossen, der Bundesrat daraufhin am 22. März 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen (17/12925). Damit werden künftig "unerwünschte Gestaltungen zur Steuervermeidung" eingeschränkt, bislang legale Steuerschlupflöcher also geschlossen. Der Vermittlungsausschuss hatte damit Bedenken der Länder aufgegriffen, die vor massiven Steuerausfällen und -ungerechtigkeiten gewarnt hatten. Einschränkungen betreffen unter anderem sogenannte Cash-GmbHs, die es Erben bislang ermöglichten, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Eine solche GmbH darf nur noch 20 Prozent des Vermögens enthalten. Begrenzt wird auch die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über sogenannte Rett-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Der Anwendungsbereich wird stark eingegrenzt. Das als "Goldfinger" bezeichnete Steuersparmodell mittels An- und Verkauf von Gold über Firmen nach ausländischem Recht wurde komplett aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen. Die Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes integriert den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 – mit Ausnahme der damals vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit gescheitert war. Das Gesetz tritt im Grundsatz am Tag nach der Verkündigung in Kraft, zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 werden allerdings wie ursprünglich geplant bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 angewendet.
Einigung zur Strukturreform des Gebührenrechts: Der Bundestag hat am 6. Juni einstimmig dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/13723) vom 5. Juni zum Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (17/10422) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 14. März 2013 auf Empfehlung des Innenausschusses (17/12722) verabschiedet, der Bundesrat daraufhin am 3. Mai 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen (17/13388). Damit bleibt es im Luftverkehr auch künftig bei einer bundeseinheitlichen Gebührenregelung. Die vom Bundestag beschlossene Trennung von Bundes- und Landesgebühren für den Luftverkehr wurde auf Wunsch des Bundesrates wieder aus dem Gesetz gestrichen. Die Länder führen im Luftverkehr die Aufgaben als Bundesauftragsverwaltung aus und hatten sich daher gegen 16 verschiedene landesgesetzliche Regelungen ausgesprochen.
Kommunale Aufgaben und deren Finanzierung: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 6. Juni einen Antrag der Linken (17/6491) abgelehnt, den Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt" (Konnexitätsprinzip) zugunsten der Kommunen im Grundgesetz zu verankern. Die Linke hatte als einen der Hauptgründe für die schwierige Finanzlage der Kommunen ausgemacht, dass der Bund ihnen immer wieder teure Aufgaben übertrug, ohne Regelungen für einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Zwar dürften nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes keine Aufgaben mehr vom Bund auf die Kommunen übertragen werden, doch erfasse diese Regelung nicht Gesetze, die vor der Föderalismusreform von 2006 in Kraft getreten sind, so Die Linke. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13301). Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13748) zur Antwort der Bundesregierung (17/13343) auf eine Große Anfrage der Grünen (17/11461) zur Lage der Kommunen. Die Fraktion hatte darin eine Reihe von Maßnahmen gefordert, die Einnahmen der Kommunen zu verbessern, um deren Finanzkraft zu stärken. Unter anderem hatte sie vorgeschlagen, einen Energiesparfonds mit jährlich drei Milliarden Euro aufzulegen, um damit die energetische Sanierung ausgewählter Stadtviertel zu unterstützen.
Baukosten an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 6. Juni einen Antrag der Linken (17/10820), die Kommunen von den Kosten für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zu befreien, abgelehnt. Die Linke wollte die Kommunen von der Pflicht befreien, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie Überführungsbauwerken an diesen Kreuzungen zu beteiligen. Der Bundestagfolgte einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/12452).
Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht bleibt:Der Bundestag hat am 5. Juni in namentlicher Abstimmung mit 307 Nein-Stimmen bei 267 Ja-Stimmen einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht (17/542) abgelehnt. Damit müssen sich in Deutschland geborene Ausländer nach wie vor mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der anderen Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht). Die Grünen hatten dies als "integrationspolitisch kontraproduktiv" kritisiert, zumal die Behörden mit aufwendigen Verwaltungsverfahren belastet würden. Abgelehnt wurden auch ein Antrag der Grünen (17/13488), wonach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsgesetz vorlegen sollte. Gegen das Votum der Opposition fand auch ein Antrag der SPD, eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit zu ermöglichen (17/7654), keine Mehrheit. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken scheiterte ein Antrag der Linksfraktion (17/12185), Einbürgerungen zu erleichtern. SPD und Linke kritisierten den Zwang, als nicht in Deutschland geborener Ausländer im Falle einer Einbürgerung die alte Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13312).
Assoziationsrechtlicher Status türkischer Staatsangehöriger: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag am 5. Juni einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Klarstellung des assoziationsrechtlichen Rechtsstatus Staatsangehöriger der Türkei im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis- und Beamtenrecht (17/12193) sowie einen Antrag der Linksfraktion, das Assoziationsrecht wirksam umzusetzen (17/7373), ab. Hintergrund ist das Abkommen vom 12. September 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zur Gründung einer Assoziation. Linke und Grüne sind der Ansicht, dass vor allem das deutsche Aufenthaltsrecht an einigen Stellen den Vorgaben des Assoziationsrechts für in der EU lebende türkische Staatsangehörige widerspricht, was auch vom Europäischen Gerichtshof festgestellt worden sei. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13299). (vom/07.06.2013)