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Der Verteidigungsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch, 26. Juni 2013, selbst als Untersuchungsausschuss zumEntwicklungsvorhaben Euro Hawkeingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll bis zum 31. August dieses Jahres unter Vorsitz von Dr. Susanne Kastner (SPD) den Umgang der Bundesregierung mit dem Drohnenprojekt Euro Hawk unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten untersuchen.
Der Untersuchungsausschuss soll die Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung zu diesem Vorgang überprüfen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Aufklärung über den Umgang mit den seit Abschluss des Entwicklungsvertrages bekannt gewordenen schwerwiegenden Problemen.
Grundlage der Konstituierung des Verteidigungsausschusses als 2. Untersuchungsausschuss ist ein Antrag aller Fraktionen, den der Verteidigungsausschuss am Mittwoch, 26. Juni, in nichtöffentlicher Sitzung beraten und einstimmig beschlossen hat. Der Antrag enthält 14 Fragestellungen, die der Untersuchungsausschuss bis Ende August klären soll.
Damit hat sich der Verteidigungsausschuss in seiner 145. Sitzung zum zweiten Mal in der laufenden Wahlperiode als Untersuchungsausschuss konstituiert. Der 1. Untersuchungsausschuss hatte die Aufklärung des Luftangriffs auf zwei Tanklastwagen bei Kundus in Afghanistan am 3./4. September 2009 zum Gegenstand.
Der Verteidigungsausschuss ist der einzige Ausschuss des Deutschen Bundestages, dem gemäß Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes erlaubt ist, sich selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn dies mindestens ein Viertel seiner Mitglieder verlangt. Als Folge davon sind die Mitglieder des Untersuchungsausschusses mit denen des Verteidigungsausschusses identisch. Deshalb gehören dem Untersuchungsausschuss insgesamt 34 Mitglieder an. (eis/26.06.2013)