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Der Bundestag hat in seiner dritten Sitzung der laufenden Wahlperiode am Donnerstag, 28. November 2013, folgende Beschlüsse gefasst:
Investmentsteuergesetz geändert: Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD und gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 28. November den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (18/68 neu) beschlossen. AIFM steht für Alternative Investment Fund Manager. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wurde im Frühjahr das Investmentgesetz aufgehoben und durch das Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt. Die Länderkammer hatte festgestellt, dass die Einführung des Kapitaanlagegesetzbuchs zur Folge hat, dass diverse Gesetze geändert werden müssen, die sich bisher auf das Investmentgesetz bezogen haben. Mit dem Gesetz wird ferner die Einführung eines sogenannten Pension-Asset-Pooling-Vehikels ermöglicht. Es zielt darauf ab, die verstreuten Assets (Vermögenswerte) von Pensionseinrichtungen durch ein sogenanntes "Pooling" in einem Investmentfonds als zentralem Vehikel zusammenzuführen. Da international tätige Unternehmen in verschiedenen Staaten Pensionssysteme unterhielten, führe die Zersplitterung der Verwaltung auf verschiedene Länder zu hohen Kosten und steuerrechtlichen Intransparenzen, heißt es zur Begründung. Mit dem Änderungsgesetz werden zudem verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt und Begleitregelungen zu internationalen Vereinbarungen wie etwa über einen automatischen Informationsaustausch geschaffen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz ohne vorherige Ausschussüberweisung. Der neue Hauptausschuss hatte als Haushaltsausschuss einen Bericht über die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgelegt (18/113). Das Verfahren ohne Ausschussüberweisung ist nach der Geschäftsordnung nur möglich, wenn ihm eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten zustimmt. Union, SPD und ein Teil der Linksfraktion unterstützten gegen die Stimmen der Grünen dieses Vorgehen.
Finanzierung des weiteren Kita-Ausbaus gesichert: Dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (18/69) hat der Bundestag am 28. November einstimmig zugestimmt. Seit dem 1. August dieses Jahres gibt es den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder. Die vom Bund für den Kita-Ausbau zunächst bereitgestellten 2,15 Milliarden Euro seien nahezu völlig verausgabt, hatte die Länderkammer ihren Gesetzentwurf begründet. Auch die seit Februar 2013 bereitgestellten Mittel für weitere 30.000 Plätze würden schon verbaut. Mit dem Gesetz wird für den Ausbau ein längerer "Durchführungszeitraum" erreicht, weil Baumaßnahmen mit einem Volumen von rund 7,5 Prozent nicht vor Ende 2013 abgeschlossen werden können. In diesen Fällen kann die Bauzeit nun bis Ende 2014 verlängert werden. Von den Mitteln, die für den Ausbau der zusätzlichen 30.000 Plätze bereitstehen, können nun ein Viertel bis Ende 2015 und ein weiteres Viertel bis Mitte 2016 verbaut werden. Zu den Auswirkungen auf den Bundeshaushalt hat der neue Hauptausschuss als Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt (18/112). Das Gesetz wurde ohne vorherige Ausschussüberweisung beschlossen, was nach der Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich machte. Union, SPD und Linke stimmten gegen das Votum der Grünen diesem Vorgehen zu.
Bundeswehreinsatz in Darfur verlängert: Mit 512 Ja-Stimmen bei 59 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 28. November in namentlicher Abstimmung dem Antrag der Bundesregierung (18/72) angenommen, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der militärischen Operation der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in der westsudanesischen Provinz Darfur (UNAMID) bis längstens Ende 2014 zu verlängern. Im Einsatz sind bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten, die Kosten gibt die Regierung mit 513.000 Euro an. Aufgabe von UNAMID sei es, heißt es in der Begründung des Antrags, die Friedensverhandlungen zu unterstützen. Immer wieder aufflammende Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen belasteten die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung.
Bundeswehreinsatz im Südsudan verlängert: Mit 541 Ja-Stimmen bei 60 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 28. November in namentlicher Abstimmung den Antrag der Bundesregierung (18/71) angenommen, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) bis längstens Ende 2014 zu verlängern. Eingesetzt werden maximal 50 Soldatinnen und Soldaten. Die Kosten des Einsatzes gibt die Regierung mit rund 962.000 Euro an. Die Regierung begründete ihren Antrag auf Verlängerung damit, dass knapp zweieinhalb Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung der Südsudan weiterhin vor großen Herausforderungen stehe. Der Aufbau der staatlichen Verwaltung und einer wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur sowie die politische Stabilisierung der internen Situation müssten weiterhin intensiv unterstützt werden, so die Regierung. Das deutsche Engagement bei UNMISS sei Teil der langjährigen Bemühungen der Bundesregierung um eine dauerhafte Konfliktbeilegung und Friedenskonsolidierung im Sudan und im Südsudan.
Hauptausschuss eingesetzt: Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 28. November einen Antrag dieser beiden Fraktionen (18/101) angenommen, einen Hauptausschuss einzusetzen. Dem Ausschuss gehören je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder an, von denen die CDU/CSU 23, die SPD 14, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils fünf Mitglieder stellen. Vorsitzender ohne Stimmrecht ist der Bundestagspräsident, der sich von einem seiner Stellvertreter oder einer seiner Stellvertreterinnen vertreten lassen kann. Der Hauptausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Artikel 45, 45a und 45c des Grundgesetzes und kann damit die Aufgaben des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, des Auswärtigen Ausschusses, des V Verteidigungsausschusses und des Petitionsausschusses wahrnehmen. Zugleich ist er Haushaltsausschuss im Sinne der gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben. Zuständig ist er für Vorlagen, die im vom Plenum des Bundestages überwiesen werden. Er kann sich von der Bundesregierung mündlich in Angelegenheiten der EU unterrichten lassen. Auch Anhörungen von Sachverständigen kann er durchführen. Allerdings hat er kein Selbstbefassungsrecht, er kann sich also nicht selbst Beratungsthemen setzen. Der Hauptausschuss konstituiert sich am 28. November und wird aufgelöst, sobald sich vom Bundestag eingesetzte ständige Ausschüsse konstituiert haben (voraussichtlich in der ersten Sitzungswoche im Januar 2014). Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von CDU/CSU und SPD lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/102) ab, bis zur Einsetzung der Ausschüsse anhand der Ressortzuschnitte einer neu zu bildenden Bundesregierung 22 Ausschüsse einzusetzen. (vom/28.11.2013)