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Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 5. März 2015, mit dem seit 1. Januar dieses Jahres geltenden Mindestlohn beschäftigt. Grundlage dafür war ein Antrag der Linksfraktion (18/4183), der Maßnahmen gegen eine Umgehung des Mindestlohns beinhaltet und insbesondere den Verzicht auf die Aufweichung der Dokumentationspflichten für die Arbeitszeiten fordert.
Klaus Ernst (Die Linke) warf während der Debatte Teilen der Union vor, den Mindestlohn zu sabotieren und die zuständige Ministerin Andrea Nahles (SPD) zu demontieren. Prof. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) entgegnete, das Mindestlohngesetz sei ein „lernendes System“, das immer wieder auf seine Praxistauglichkeit untersucht werden müsse.
Bevor es zu eventuell benötigten Korrekturen kommen könne, brauche es jedoch eine seriöse Analyse, sagte Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen). Der Arbeitgeberflügel der Union wolle hingegen eine Durchlöcherung des Mindestlohns. Katja Mast (SPD) verwies darauf, dass Arbeitszeiten in den meisten Unternehmen ohnehin dokumentiert würden. Für wen das Neuland sei, der könne sich bei der Mindestlohn-Hotline des Arbeitsministeriums informieren, empfahl sie.
Ohne eine Erfassung der Arbeitszeiten könne eine Abrechnung auf Stundenlohnbasis nicht funktionieren, sagte Klaus Ernst. „Dann ist der Mindestlohn nicht kontrollierbar, was ja offensichtlich ihr Interesse ist“, sagte der Linke-Abgeordnete an die Unionsfraktion gewandt. Zugleich kritisierte er „das Gerede von einem Bürokratiemonster“ in diesem Zusammenhang.
Die deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft als Vertreter derjenigen, die die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren sollen, habe vielmehr deutlich gemacht, dass es die vielen Ausnahmeregelungen seien, die die Bürokratie erzeugten. Ernst warnte davor, das Mindestlohngesetz aufzuweichen. Wer dies tue, stelle sich vor diejenigen, „die in dieser Frage ein höchstes Maß an krimineller Energie haben“.
Matthias Zimmer wies daraufhin, dass sich der positive Trend auf dem Arbeitsmarkt trotz des Mindestlohns fortgesetzt habe. Obwohl der ein oder andere Ökonom, dies anders prophezeit habe, fügte der Unionsabgeordnete hinzu. Zum Thema „Bürokratiemonster“ sagte Zimmer: „Monster sehen anders aus.“ Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen sei „pragmatisch, schnell und unproblematisch“.
Gleichzeitig machte Zimmer deutlich, dass es Abgrenzungsprobleme gebe – etwa beim Thema Sport und Ehrenamt. Daher sei er froh, dass Ministerin Nahles mit den Vertretern des organisierten Sports zu Regelungen gekommen sei. „Wir wollen mit dem Mindestlohn nicht das Ehrenamt kaputt machen“, machte er deutlich.
Der Kollege Zimmer habe wohl eine Rede an die eigene Fraktion gehalten, sagte Brigitte Pothmer. Sie habe allerdings nicht den Eindruck gewonnen, dass diejenigen aus der Union, die „vor den Mikrofonen auftreten, mit Argumenten zu überzeugen sind“. Es sei unstrittig, dass bei einem derartigen Projekt nachgebessert werden müsse.
Wer sich aber, wie Vertreter des Arbeitgeberflügels der Union, schon am ersten Tag des Jahres hinstelle und sage, die Aufzeichnungspflicht sei ein bürokratisches Monster und müsse weg, sei nicht seriös und tauge nicht für die Rolle des ehrlichen Sachwalter. Die Dokumentationspflicht, so ihre Einschätzung, werde instrumentalisiert, um den Mindestlohn auszuhebeln. Nach dem Motto: „Wenn wir schon einen Stundenlohn von 8,50 Euro akzeptieren müssen, dann werden wir bestimmen, wie lange eine Stunde dauert.“
Am 64. Tag der Gültigkeit des Mindestlohngesetzes sei es noch zu früh, um Bilanz zu ziehen, befand Katja Mast. Es sei wichtig, in der öffentlichen Debatte zu schauen, „was ist Aufregung und was ist sachlicher Inhalt“, befand die SPD-Abgeordnete. Grundsätzlich sei es richtig, über die Mindestlohngesetzgebung zu diskutieren. Schließlich wolle man ja, dass der Mindestlohn bei den Menschen auch ankomme.
Immerhin jeder fünfte Befragte einer repräsentativen Studie des DGB habe angegeben, dass sein Arbeitgeber versuche, beim Mindestlohn zu tricksen. Etwa, indem Trinkgelder auf den Lohn angerechnet würden oder indem Fleischer „Messerprämien“ auf den Mindestlohn angerechnet bekämen. Auch dass Bereitschaftszeiten nicht auf die Arbeitszeiten angerechnet würden, Lkw-Fahrer nur noch die Fahrzeit, nicht aber der Beladezeit angerechnet bekämen, sei „Missbrauch und letztlich Betrug“, machte Mast deutlich. Dafür brauche es keine weitergehenden rechtlichen Klarstellungen. (hau/05.03.2015)