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Die Regierung will Bauherren und Wohnungskäufer bei der Kreditaufnahme besser absichern. © picture-alliance
Die Bundesregierung will die Vergabe von Immobilienkrediten umfassend neu regeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/5922) vorgelegt, mit dem vor allem die EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befasst sich am Mittwoch, 14. Oktober 2015, in einer öffentlichen Anhörung mit der Vorlage. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Vorgesehen ist, dass bereits zur Erstellung der vorvertraglichen Informationen die Kreditwürdigkeit des Darlehensinteressenten geprüft werden muss. Diese Prüfpflicht soll künftig nicht nur aufsichtsrechtlich, sondern auch zivilrechtlich mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten ausgestaltet werden. Die zivilrechtliche Absicherung entspreche einer Schutzpflicht gegenüber dem Verbraucher, da dieser bei Immobilienkrediten langfristige Verpflichtungen eingehe. Ist ein Interessent nicht kreditwürdig, soll es künftig verboten sein, einen Kreditvertrag abzuschließen
Ein weitgehendes Verbot ist zudem für sogenannte Koppelungsgeschäfte vorgesehen, sofern das zu koppelnde Finanzprodukt nicht ausnahmsweise im Interesse der Verbraucher liegt. Zudem sollen Vorgaben für die Beratung einer Darlehensvergabe rechtlich normiert werden. Ebenso ist geplant, die Berechnung des effektiven Jahreszinses einheitlich zu regeln. Immobiliendarlehensvermittler sollen sich künftig registrieren lasse müssen. Auch sollen die Zulassungsvoraussetzungen in der Gewerbeordnung verschärft werden. (scr/07.10.2015)
Zeit: Mittwoch, 14. Oktober 2015, 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.