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Vorstoß zum UN-Nachhaltigkeitsziel

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag- 24.09.2015

Berlin: (hib/ROL) Das UN-Nachhaltigkeitsziel 4 verpflichtet auch die Bundesrepublik, für alle Lebensalter hochwertige Bildungsangebote anzubieten. Zu diesen Bildungsangeboten müssen alle Bürger, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe und Herkunft, einer Behinderung, oder dem Leben in einer prekären Lage als Kind oder Jugendliche Zugang haben. Die Angebote sind so auszugestalten, dass alle Menschen das Wissen und die Fertigkeiten erlernen können, die sie für das selbstbestimmte Nutzen aller Möglichkeiten und die volle Teilhabe an der Gesellschaft brauchen. Das schreiben Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/6048).

Im Herbst 2008 hätten sich Bund und Länder in der Qualifizierungsinitiative für Deutschland auf sieben quantitative Handlungsfelder konzentriert. Deutschland brauche ein durchlässigeres und anschlussfähigeres Bildungssystem, sei aber von echter Nachhaltigkeit noch weit entfernt und habe zugleich als führendes Industrieland in der EU eine besondere Verantwortung.

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die Qualität der Kindertagesbetreuung durch bundesgesetzlich einheitliche Standards zu verbessern und dazu die Fachkraft-Kind-Relation zu regeln. Zudem sollten alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Angebot frühkindlicher Bildung haben. Ferner sollen mehr jungen Menschen einen erfolgreichen Abschluss ihres Studiums ermöglicht werden. Dazu soll der Hochschulpakt so ausgestattet werden, dass die Hochschulen durch kostendeckende Ansätze pro Studienanfänger in die Lage versetzt werden, die Studien, Lehr- und Forschungsbedingungen nachhaltig zu verbessern und die soziale und gesellschaftliche Öffnung der Universitäten und Fachhochschulen weiter voranzutreiben. Mit den Ländern soll gemeinsam der flächendeckende Ausbau von barrierefreien Ganztagsschulen vorangebracht werden, in denen alle Kinder ganztägig miteinander und voneinander lernen, Wissen vertiefen und ihre Kreativität entfalten. Entsprechend der UN-Behindertenkonvention soll inklusives Lernen vor allem an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und an den Hochschulen gestärkt werden. Dazu sollte im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes ermöglicht werden, dass Kinder und Jugendliche ihre Unterstützungsressourcen an allgemeinbildenden Schulen leichter einbringen können. Das Lebenslange Lernen soll durch ein Gesetz zur Weiterbildungsförderung umfassender gefördert werden, so dass deutlich mehr Menschen die Möglichkeit erhalten, im Verlauf ihres Lebens Fort- und Weiterbildungsangebote zu nutzen.