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Allgemeinverbindlichkeit nur zu zweit

Arbeit und Soziales/Antwort- 09.10.2015

Berlin: (hib/CHE) Die Praxis im Tarifvertragsgesetz (TVG), wonach nur beide Tarifpartner einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages stellen können, hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/6099) auf eine Kleine Anfrage (18/5953) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dadurch sei gewährleistet, dass die Abstützung der tariflichen Ordnung aus Sicht sämtlicher Parteien des Tarifvertrages für nötig gehalten werde. Daher gäbe es aus Sicht der Bundesregierung keinen Änderungsbedarf am TVG, heißt es in der Antwort.