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Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Die Kosten für künstliche Befruchtungen stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, 14. Oktober 2015. Dabei geht es um einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (18/3279), in dem gefordert wird, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch nichtverheirateten Paaren diese Kosten anteilig erstatten sollte. Solche Paare dürften bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt werden. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde.

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Anspruch auf Kostenübernahme nur für Verheiratete

Mit dem Gesetzentwurf wollen die Grünen das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch ändern, um verheiratete, verpartnerte und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebende Paare bei der „Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung“ gleichzustellen. 2012 seien in Deutschland 10.909 Kinder nach künstlicher Befruchtung geboren worden. Derzeit hätten lediglich verheiratete Paare einen Anspruch darauf, dass ein Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernommen wird, argumentiert die Fraktion.

Das Landgericht Berlin-Brandenburg habe am 13. Juni 2014 festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch nicht auf freiwilliger Basis die Kosten einer künstlichen Befruchtung übernehmen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings schon 2007 darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, die Voraussetzungen für die Gewährung solcher Leistungen näher zu bestimmen. (pk/08.10.2015)

Zeit: Mittwoch, 14. Oktober 2015, 14 bis 15 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail:  (michael.thiedemann@bundestag.de) bis Montag, 12. Oktober, unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden. 

Liste der geladenen Sachverständigen