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Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen

Höchstspannungsleitungen sollen leichter unter der Erde verlegt werden dürfen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655). Dazu liegt auch ein Bericht der Bundesregierung nach Paragraf 3 des Energieleitungsausbaugesetzes (18/6270) vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hört dazu in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 14. Oktober 2015, unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) acht Sachverständige. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Europasaal 4.900.

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Ausweisung weiterer Pilotstrecken

Der Entwurf sieht vor, dass zu den bisher vorgesehenen vier Pilotstrecken für eine teilweise Erdverkabelung weitere hinzukommen können. Diese Vorhaben können mit einer Länge von zehn bis 20 Kilometern auch länger sein als die bisher geplanten Projekte, die nur eine Länge von drei bis fünf Kilometern aufweisen. Erdkabel können künftig verlegt werden, wenn eine Freileitung gegen bestimmte Belange des Naturschutzes verstoßen würde oder wenn große Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe zu queren sind.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass aktuelle Netzentwicklungspläne für Strom und Gas nur noch alle zwei Jahre statt bisher jedes Jahr vorgelegt werden müssen. Damit soll den Bürgern und allen weiteren am Netzausbau Beteiligten mehr Zeit für umfassende öffentliche Konsultationen gegeben werden.

Bundesrat für Ausweitung der Erdkabeloptionen

Der Bundesrat hält die Ausweitung der Erdkabeloptionen im Höchstspannungsnetz aus Gründen der Akzeptanz des Netzausbaus und im Hinblick auf eine erforderliche Flexibilität für sinnvoll und geboten.

Dies geht aus der Stellungnahme des Länderkammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor (18/5581). Darüber hinaus schlagen die Länder zehn Änderungen vor, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung jedoch größtenteils ablehnt. (hle/mik/eis/08.10.2015)

Zeit: Mittwoch, 14. Oktober 2015, 9 bis 11 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der Sachverständigen