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Berlin: (hib/ROL) Aufgrund des anhaltenden Flüchtlingsstroms werden voraussichtlich bis zu 400.000 neue Schüler in diesem Jahr an die Schulen kommen. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von etwa 16.000 neuen Lehrern und gut ausgebildeten Sozialarbeitern und weiteren pädagogischen Fachkräften, rechnet Die Linke in ihrem Antrag (18/6192) vor.
Die Fraktion begründet die Verantwortung Deutschlands nicht nur mit dem "Menschenrecht auf Bildung", sondern auch global: "Der finanzielle Reichtum der Bundesrepublik Deutschland basiert auch auf der Verarmung großer Teile der Weltbevölkerung. Als zurzeit viertgrößter Waffenexporteur der Welt verdient Deutschland an jedem Krieg und trägt damit gleichzeitig eine große Mitverantwortung für viele Fluchtursachen in anderen Ländern. Umso stärker steht die Bundesregierung in der Verantwortung, Geflüchteten zügig, flexibel...eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen."
Die Linke fordert deshalb in einem Sieben-Punkte-Plan die Bundesregierung auf, ein Bund-Länder-Programm "Sofortmaßnahmen in der Bildung" aufzulegen und in dessen Rahmen unteranderem folgende Aufgaben mitzufinanzieren: ein Sofortprogramm zur Aus- und Weiterbildung von zusätzlichen Lehrkräften, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten; eine bedarfsgerechte Erstausstattung an Schulbedarf für alle Kinder; zusätzliche Sprach- sowie Alphabetisierungskurse auch für erwachsene Flüchtlinge. Zudem soll gemeinsam mit den Ländern unter anderem Willkommens- oder Intensivklassen in allen Schularten bedarfsgerecht und flächendeckend ausgebaut werden.
Ferner soll ein rechtssicherer Aufenthalt unabhängig des Duldungssystems während und nach erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums geschaffen werden. Hierbei soll mit Beginn einer Ausbildung beziehungsweise mit der Aufnahme eines Studiums ein Bleiberecht für die gesamte Ausbildungszeit und nach Abschluss für mindestens zwei Jahre bundesweit sichergestellt werden. Ein Ausbildungswechsel oder -abbruch darf nach Auffassung der Linken nicht zur Abschiebung führen. Es soll zudem das Arbeitsverbot gemäß § 33 Beschäftigungsverordnung für Geduldete, insbesondere für Minderjährige ab einem Alter von 16 Jahren, aufgehoben werden wie auch die Altersobergrenze von 21 Jahren für die Aufnahme einer qualifizierenden Ausbildung. Zudem soll allen Geflüchteten, die einen Asylantrag nach dem Asylverfahrensgesetz gestellt haben, einen gleichberechtigten Zugang zur Bundesausbildungsförderung sowie zur Berufsausbildungsbeihilfe nach einem dreimonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet gewährt werden.
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