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Der Bundestagspräsident steht dem Bundestag vor und wahrt dessen Rechte. Er vertritt das Parlament nach außen, leitet die Plenarsitzungen und steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung.
Der Präsident wird vom Bundestag gewählt und übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Parlamentsbauten aus.
Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, kann ihm der Präsident eine Rüge oder einen Ordnungsruf erteilen, das Wort entziehen oder ihn bis zu 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen.
In der konstituierenden Sitzung der 18. Wahlperiode wurde Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) zum Bundestagspräsidenten gewählt.