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Nach Artikel 114 des Grundgesetzes hat der Bundesfinanzminister dem Bundestag und dem Bundesrat über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden jährlich Auskunft zu geben. Die Angaben werden durch den Bundesrechnungshof geprüft. Er ist der Bundesregierung gegenüber selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen.