Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > E
In Entschließungen bringt der Bundestag seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck und/oder fordert die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten auf. Rechtsverbindlich sind sie nicht.
Ein Entschließungsantrag muss sich auf eine bereits vorliegende Initiative wie etwa einen Gesetzentwurf beziehen und von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten unterzeichnet sein.
Abgestimmt wird über einen Entschließungsantrag nach der Schlussabstimmung über die zugrunde liegende Vorlage oder, falls keine Schlussabstimmung stattfindet, nach Ende der Aussprache.