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Europäisches Parlament und Ministerrat sind legitimiert, Beschlüsse zu fassen, die für alle Mitgliedstaaten der EU gelten. Auf EU-Ebene spricht man in diesem Zusammenhang nicht von „Gesetzen“, sondern von „Richtlinien“, „Verordnungen“ und „Entscheidungen“.
Eine Richtlinie muss innerhalb einer bestimmten Frist durch die nationalen Parlamente in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei ist das in der Richtlinie genannte Ziel verbindlich. Die Wahl der Mittel bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Das unterscheidet sie von einer Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und nationales Recht ersetzt.