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1952 gründeten sechs westeuropäische Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Montanunion, wie die EGKS auch genannt wird, war der erste Schritt zur wirtschaftlichen Integration Europas.
1958 folgten die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Im Sprachgebrauch setzte sich für die drei rechtlich selbstständigen Europäischen Gemeinschaften die zusammenfassende Bezeichnung „Europäische Gemeinschaft“ (EG) durch.
Der Vertrag von Maastricht schuf 1992 die Grundlage für das Drei-Säulen-Modell der Europäischen Union. Die Europäischen Gemeinschaften bildeten die erste der drei Säulen (zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dritte Säule: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI)).
Mit dem Vertrag von Amsterdam 1997 wurden die meisten Bereiche der dritten Säule (ZJI) in die der Europäischen Gemeinschaften überführt. Der Vertrag von Lissabon 2007 hat zur Verschmelzung der Europäischen Gemeinschaften mit der Europäischen Union geführt, die bis dahin nur ein Dachkonstrukt für die drei Säulen ohne eigene Rechtspersönlichkeit war. Der Vertrag für die EGKS war schon im Jahr 2002 ausgelaufen und die noch verbliebenen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaften wurden auf die nun mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete EU übertragen.
Aus der Europäischen Gemeinschaft/den Europäischen Gemeinschaften wurde somit auch formal-juristisch die EU.