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Der Europäische Rat ist das oberste Entscheidungsgremium der EU. Er legt die allgemeinen politischen Leitlinien der Union fest und er ist offizielles Organ der EU.
Dem Europäischen Rat gehören die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der EU-Kommission an. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil. Er tritt meist zweimal pro Halbjahr, also viermal jährlich, zum so genannten EU-Gipfel zusammen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Jahr 2009 wurde das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates eingeführt, der für eine Amtszeit von 2,5 Jahren von den Mitgliedern des Rates gewählt wird. Vor dem Lissabon-Vertrag wechselte der Vorsitz des Europäischen Rates halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten.
Nicht zu verwechseln ist der Europäische Rat mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der sich aus den Fachministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt.