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Ein Bundesstaat besteht aus mehreren Gliedstaaten. Das politische Prinzip, das ihm zugrunde liegt, ist der Föderalismus. Danach verfügen sowohl Bund als auch Gliedstaaten über eigenständige Kompetenzen. Letztere sind dem Bund gegenüber zur Bündnistreue verpflichtet.
Der föderale Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt. Sie besteht aus 16 Bundesländern, die über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Der Bund ist u. a. für Außenpolitik, Verteidigung und das Passwesen zuständig, die Länder u. a. für Bildungs- und Kulturpolitik.