Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > F
Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag sowie zu Europa- und Landtagswahlen und verschiedene Kommunalwahlen. Für die Wahlen zum Bundestag gilt eine Fünf-Prozent-Hürde für die Landeslisten von Parteien. Eine Partei erhält erst Mandate für den Bundestag, wenn sie einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Hat eine Partei weniger Stimmen, dann zieht sie nicht in das Parlament ein. Nur ihre direkt gewählten Kandidaten werden Abgeordnete. Hat eine Partei drei oder mehr Direktmandate errungen, dann wird sie trotzdem bei der Verteilung der Sitze nach Landeslisten berücksichtigt. Die Sperrklausel gilt nicht für Parteien von nationalen Minderheiten.