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Wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten, regelt das Parteiengesetz. Maßstab für die Verteilung der staatlichen Zuschüsse, die insgesamt maximal 133 Millionen jährlich betragen dürfen, ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft.
Diese wird zum einen daran gemessen, wie viele Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat. Zum anderen wird der Umfang der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und der rechtmäßig erlangten Spenden zugrunde gelegt.