Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > H
Mit „Hammelsprung“ wird ein bestimmtes Abstimmungsverfahren im Bundestag bezeichnet. In der Regel stimmen die Abgeordnete durch Handzeichen oder Aufstehen ab. Besteht Zweifel über das Ergebnis, kommt der „Hammelsprung“ zum Einsatz. Dazu verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn wieder durch eine von drei Türen, die jeweils für Ja, Nein oder Enthaltung stehen. Schriftführer zählen sie dabei laut.
Schon bei der Einführung dieses Zählverfahrens im Reichstag 1874 wurde der Begriff "Hammelsprung" verwendet. Im 1894 eingeweihten Reichstagsgebäude fand sich auf einer der Abstimmungstüren eine Intarsienarbeit, die den Hammelsprung an Hand einer Figur aus der von Homer überlieferten Odyssee aufnahm und verfremdete. Der dort abgebildete, geblendete Polyphem zählte jedoch keine Hammel, sondern strich Widdern auf der Suche nach Odysseus und seinen Gefährten über den Rücken. Mit der Wahl dieser Darstellung wurde ironisch die vorhandene parlamentarische Verfahrenspraxis und ihre Bezeichnung aufgegriffen.