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Für eine Nachwahl kann es zwei Gründe geben. Entweder konnte die Wahl in einem Wahlkreis oder Wahlbezirk nicht stattfinden, z.B. wegen einer Naturkatastrophe, oder ein zugelassener Wahlkreiskandidat starb noch vor der Bundestagswahl.
Im ersten Fall muss die Wahl in diesem Wahlbezirk oder Wahlkreis innerhalb von 3 Wochen nach der Bundestagswahl nachgeholt werden, im zweiten Fall innerhalb von 6 Wochen.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/N/nachwahl/246322
Stand: 12.10.2015