Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > N
Eine namentliche Abstimmung findet statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Sie ist bei bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich.
Dafür haben alle Parlamentarier drei verschieden farbige Stimmkarten, auf denen Name und Fraktion des jeweiligen Abgeordneten und die Erklärung "Ja" (blau), "Nein" (rot) oder "Enthalte mich" (weiß) gedruckt sind.
Die Karten werden von den Parlamentariern in die im Plenarsaal aufgestellten Urnen geworfen und danach von den Schriftführern gezählt. Das Ergebnis gibt der Sitzungspräsident bekannt.