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Stenografen bei ihrer Arbeit im Plenarsaal. © DBT/Neumann
Jede Sitzung des Deutschen Bundestages wird von den Stenografinnen und Stenografen protokolliert und steht als Plenarprotokoll, sogenannter Stenografischer Bericht, der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Vor Veröffentlichung haben die Rednerinnen und Redner das Recht, die Niederschrift zu prüfen. Bei eventuellen Korrekturen darf der Sinn der Rede oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden. Den ersten Protokollteil einer laufenden Sitzung finden Sie unter tagesaktuelles Plenarprotokoll.
Die Protokolle stehen i.d.R. am nächsten Werktag als pdf-Dateien oder txt-Dateien zum Herunterladen bereit.
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