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Auf dem Stimmzettel gibt der Wahlberechtigte seine Stimme ab. Bei der Wahl zum Bundestag hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei. Der Stimmzettel für die Bundestagswahl enthält links die Liste der Bewerber des jeweiligen Wahlkreises in schwarz gedruckt und rechts die Landesliste mit den zur Wahl zugelassenen Parteien sowie die Namen der ersten fünf Bewerber (in blau). Gewählt wird durch Ankreuzen je eines Kreises auf einer Liste. Kreuzt ein Wahlberechtigter mehr als einen Direktkandidaten und mehr als eine Partei an oder schreibt Anmerkungen auf den Stimmzettel, ist dieser ungültig. Kreuzt er mehr als einen Direktkandidaten, aber nur eine Partei an, so ist die Erststimme ungültig, die Zweitstimme aber gültig. Kreuzt er umgekehrt einen Direktkandidaten, aber mehr als eine Partei an, so ist die Erststimme gültig und die Zweitstimme ungültig.