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Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Solche und ähnliche Leistungen gibt es ebenso bei Rentnern und Beamtenpensionären, und auch die meisten Tarifverträge für Arbeitnehmer sehen sie vor. Das Überbrückungsgeld beträgt bei einer Dauer der Mitgliedschaft von mehr als acht Jahren oder von mehr als zwei Wahlperioden das Eineinhalbfache der Abgeordnetenentschädigung. Es diente früher auch zur Abdeckung von Bestattungskosten ("Sterbegeld"). Weil dieses so genannte Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten aber gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um 1.050 € gekürzt worden.