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Wer dem Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat, erhält Übergangsgeld, um sich nach dem Ausscheiden ohne finanzielle Not wieder einen Beruf suchen zu können. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft wird ein Betrag in Höhe der Monatsentschädigung gezahlt - höchstens jedoch 18 Monate lang. Das Übergangsgeld kann auch in einer Summe ausgezahlt werden. Vom zweiten Monat nach dem Ausscheiden an werden alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/U/ueberg_geld/245548
Stand: 12.10.2015