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Abgeordnete des Bundestages, die zu einem aktuellen Thema ihre Meinung vertreten oder Informationen austauschen möchten, nutzen dafür die Vereinbarte Debatte.
Es handelt sich dabei um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/V/verein_debatte/247044
Stand: 12.10.2015