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In jedem Wahlbezirk legt die Gemeinde fest, in welchem Raum gewählt wird. Vorzugsweise sind dabei Räume in Gemeindegebäuden zu benennen.
In größeren Wahlbezirken können auch mehrere Wahlräume eingerichtet werden, wenn sich die Wählerverzeichnisse teilen lassen.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/W/wahlraum/246382
Stand: 12.10.2015