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© Veronika Bellmann
Verwaltungs-Betriebswirtin, Fachkauffrau für Marketing/Vertrieb (VWA)
Geboren am 20. November 1960 in Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); katholisch; verheiratet; eine Tochter.
1967 bis 1977 Polytechnische Oberschule Eppendorf; 1977 bis 1980 Fachschulstudium an der Medizinischen Fachschule Neukirchen, Abschluss Krippenpädagogin; 1995 Anschlussqualifizierung zur staatlich anerkannten Erzieherin/Sozialarbeiterin; 1991 bis 1994 Studium der Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften (VWA); 1995 Studium der Rechts-, Kommunikations- und Politikwissenschaften; 2000 bis 2002 berufsbegleitendes Aufbaustudium zur Fachkauffrau für Marketing & Vertrieb (VWA).
1980 bis 1982 Krippenerzieherin in der Kinderkrippe Oederan; 1983 bis 1992 Gruppenleiterin in der Kinderkrippe Eppendorf; 1992 bis 1994 Sozialarbeiterin in der Jugendgerichtshilfe beim Landratsamt Flöha; 1995 bis 2002 Assistentin der Geschäftsleitung der Sita-Entsorgung Sachsen GmbH.
Mitglied in folgenden Fördervereinen: Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Samuel-von-Pufendorf-Gymnasium/Flöha, Peter-Apian-Mittelschule/Leisnig, Konrad-Adenauer-Stiftung, Freiberger Tafel, Klein-Erzgebirge Oederan, Wasserturmverein Siebenlehn, Mitglied im Verein Hospiz- und Palliativdienst BEGLEITENDE HÄNDE e.V., Heimatverein Eppendorf, Schützenverein Eppendorf, Sportverein Eppendorf, Landfrauenverein, Genossenschaft Dorfladen Falkenau, Fairtrade Weltladen Freiberg; Förderverein Hochschule Mittweida.
1989 Gründungsmitglied Bürgerinitiative; bis 1990 parteilos; seit Mai 1990 Mitglied der CDU; 1991 bis 1997 Mitglied des CDU-Landesvorstandes Sachsen; 1996 bis 1999 Vorsitzende des Arbeitskreises "Informationsgesellschaft" beim CDU-Landesverband Sachsen; 1990 bis 1994 stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Kreistag Flöha; seit August 2008 Mitglied des Kreistages Mittelsachsen; 1994 bis 2002 Mitglied des Sächsischen Landtages, Mitglied des Präsidiums; seit 2008 stellvertretende Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Mittelsachsen.
Landkreis Mittelsachsen, Freiberg,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.