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Lehrerin
Geboren am 3. März 1953 in Letmathe.
1972 Abitur. Lehramtsstudium (Anglistik, Sportwissenschaften) in Bochum; Referendarzeit in Gelsenkirchen-Buer.
1980 bis 1992 Realschullehrerin in Schwerte, 1992 bis 1994 an der Gesamtschule Schwerte tätig.
Mitglied der AWO, diverser Sportvereine, diverser Fördervereine, des Tierschutzvereins Iserlohn und des Deutschen Tierschutzbundes. Seit 2001 Vizepräsidentin des Deutschen Leichtathletik-Verbandes.
Mitglied der SPD seit 1975. 1989 bis 1999 Ratsmitglied und Vorsitzende des Sportausschusses der Stadt Iserlohn.
Mitglied des Bundestages seit 1994, seit 1998 Mitglied in der Kommission des Ältestenrates des Deutschen Bundestages für Innere Angelegenheiten.
Westfälischer Industrieklub Dortmund e.V., Dortmund,
Vortrag, 2014, Stufe 1 (Ist die Integrität des Sports in Gefahr?)
Deutsche Leichtathletik Promotion- und
Projektgesellschaft mbH (DLP), Darmstadt,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Deutsche Sporthochschule Köln, Köln,
Mitglied des Hochschulrates, ehrenamtlich
Deutsche Welle, Bonn,
Stellv. Vorsitzende des Rundfunkrates
Deutsche Schulsportstiftung, Stuttgart,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis Februar 2014)
Deutscher Behindertensportverband e.V. (DBS), Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis Februar 2014)
Deutscher Leichtathletik-Verband, Darmstadt,
Vizepräsidentin, ehrenamtlich
Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA), Bonn,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Robert-Enke-Stiftung, Hannover,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis Februar 2014)
Sepp Herberger-Stiftung, Köln,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.