© DBT/Hartmann
© Sylvia Jörrißen/ Marko Bußmann
Bankfachwirtin
Geboren am 29. November 1967 in Oberhausen-Sterkrade, verheiratet, drei Söhne, evangelisch-lutherisch.
1974 bis 1978 Grundschule in Meerbusch, Herford und Hamm; 1978 bis 1987 Gymnasium Hammonense in Hamm, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife.
1987 bis 1989 Ausbildung zur Bankkauffrau bei Deutsche Bank Hamm; 1989 bis 1993 Berufliche Tätigkeit im Überregionalen Förderkreis der Deutsche Bank in Hamm und Osnabrück, Tätigkeitsschwerpunkt: Kredit-/ Firmenkundenbereich; 1991 bis 1992 Nebenberufliches Studium an der Bankakademie Dortmund, Abschluss: Bankfachwirt; 1993 bis 1998 Mutterschutz und Erziehungsurlaub, danach Familienpause; 2003 bis 2015 Freiberufliche Tätigkeit als Hausverwalterin.
Seit 2004 im Förderverein Gymnasium Hammonense; seit 2011 Gründungsmitglied und Geschäftsführerin im Förderverein Schloss Oberwerries.
2003 Eintritt in die CDU; 2004 bis 2013 Mitglied der Bezirksvertretung Hamm-Heessen; seit 2004 Mitglied im Kreisvorstand der Frauen Union Hamm; seit 2005 Mitglied im Vorstand des Ortsverbandes Heessen, seit 2007 als stellvertretende Vorsitzende; 2008 bis 2013 Bezirksvorsteherin in Heessen; Seit 2009 Mitglied im Kreisvorstand der CDU Hamm.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Haus- und Wohnungsverwalterin, selbständig, Hamm
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Haus- und Wohnungsverwalterin, selbständig, Hamm
Kunde 1, monatlich, Stufe 1 (bis April 2015)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.