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Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, müssen rechtlich besser geschützt werden. Darüber war sich die Mehrzahl von Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 5. März, einig. Der Sitzung lagen ein Gesetzentwurf und ein Antrag zugrunde.