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Leiharbeit, Werkverträge und die Situation junger Beschäftigter werden die Themen einer arbeitsmarktpolitischen Debatte des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 5. November 2015, sein. Die einstündige Debatte über zwei Anträge der Fraktion Die Linke beginnt um 11.50 Uhr. In einem Antrag (18/6362), der zur ersten Lesung ansteht, fordert Die Linke, junge Beschäftigte besser vor prekärer Arbeit zu schützen und mehr Mitspracherecht für Betriebsräte.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Deutschland habe zwar eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit, dies sei aber kein Grund zum Jubeln. Denn befristete Verträge, Niedriglöhne oder Leiharbeit würden vielfach den Arbeitsalltag von jungen Beschäftigten prägen, heißt es in dem Antrag.
Die Linke fordert unter anderem, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu streichen. Aufgehoben werden sollen im TzBfG auch der Befristungsgrund "zur Erprobung" und die Möglichkeit zur "Haushaltsmittelbefristung".
In das Gesetz aufgenommen werden soll die Regelung, wonach bei Vorliegen von sachlichen Gründen Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber höchstens zweimal aufeinanderfolgend abgeschlossen oder höchstens einmal verlängert werden können.
In dem zweiten Antrag (18/4839), der abschließend beraten wird, macht sich Die Linke dafür stark, Werkverträge und Leiharbeit einzugrenzen und umfassend zu regulieren. Sie begründet ihre Initiative damit, dass der Einsatz von Leiharbeit und missbräuchlichen Werkverträgen die Belegschaften spalte und Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse würden. Tarifverträge würden systematisch unterlaufen und Leiharbeitskräfte dazu missbraucht, eine „Billiglohn-Linie“ im Betrieb zu installieren.
Sie verlangen unter anderem, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu ändern, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Arbeitstag gilt. Die Überlassungshöchstdauer soll auf drei Monate begrenzt werden, außerdem sollen Leiharbeitskräfte einen Flexibilitätsausgleich in Höhe von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten. Auch soll der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecher verboten werden. Ferner fordern die Linken einen eigenen Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkvertragsbeschäftigung. (che/29.10.2015)