Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag
Sitzverteilung des 18. Deutschen Bundestages, Stand: September 2015 © DBT
Im 18. Deutschen Bundestag gibt es vier Fraktionen. Die CDU/CSU-Fraktion ist mit 311 Sitzen die stärkste Fraktion, gefolgt von der SPD-Fraktion mit 193 Sitzen, der Fraktion Die Linke mit 64 Sitzen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 63 Sitzen. Die Anzahl der Sitze bestimmt die Stärke einer Fraktion und ist für die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse entscheidend. Insgesamt sitzen im 18. Deutschen Bundestag 631 Abgeordnete.
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden und somit gemeinsame Ziele durchsetzen.
Parteien sind Vereinigungen von Bürgern mit ähnlichen politischen Vorstellungen. Die Mitglieder einer Partei werden über die Erststimme oder die Zweitstimme in den Bundestag gewählt.
Das Justizministerium und die juris GmbH stellen nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit.