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Der Haushalt von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gehört zu den Schwergewichten im Bundesetat 2012. Mit Ausgaben in Höhe von 14,48 Milliarden Euro steht der Einzelplan 15 ((17/6600, 17/6602, 17/7114, 17/7123, 17/7124, 17/7125) im Ressortvergleich auf dem vierten Platz. Gleichwohl ist seine Ausgabenstruktur übersichtlich, denn mit 14 Milliarden Euro geht der größte Teil als Zuschuss in den Gesundheitsfonds. Der Bundestag beschäftigt sich am Dienstag, 22. November 2011, ab 14.45 Uhr in einer eineinhalbstündigen Sitzung abschließend mit dem Gesundheitshaushalt.
In der Debatte dürften die Eckpunkte zur Pflegeversicherung, die das Bundeskabinett kürzlich verabschiedet hat, eine wesentliche Rolle spielen. Geplant sind bessere Hilfen für Demenzerkrankte, eine steuerlich geförderte private Pflegezusatzversicherung nach dem Vorbild der Riester-Rente sowie eine Beitragserhöhung von 0,1 Prozentpunkten.
Beim Gesundheitsetat 2012, der in den Haushaltsberatungen ohne maßgebliche Veränderungen geblieben ist, fällt eine Senkung der Gesamtausgaben im Vergleich zum Vorjahr von 15,78 Milliarden Euro um rund 1,29 Milliarden Euro auf 14,49 Milliarden Euro auf – und das, obwohl der Bund 700 Millionen Euro mehr an den Gesundheitsfonds überweisen wird.
Zurückzuführen ist das dicke Minus auf der Ausgabenseite allerdings nicht auf massive Einschnitte im Etat von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), sondern auf den Wegfall des im vergangenen Jahr einmalig gewährten zusätzlichen Bundeszuschusses an die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Ansonsten gibt es weder auf der Ausgaben- noch auf Einnahmeseite große Bewegung.
Die Einnahmen betragen 92,35 Millionen Euro (2011: 83 Millionen Euro), das leichte Plus soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn über Gebühren und sonstige Entgelte einspielen. Das BfArM als Bundesoberbehörde ist unter anderem für die Zulassung von Fertigarzneimitteln und die Bewertung von Arzneimittelrisiken zuständig.
Bei den Ausgaben schlagen neben dem Gesundheitsfonds die Personalausgaben mit 187 Millionen Euro (2011: 186,76 Millionen Euro) und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 133,06 Millionen Euro (2011: 111,85 Millionen Euro) zu Buche. Die Ausgaben für Investitionen soll im kommenden Jahr 69,91 Millionen Euro betragen, ein Plus von gut neun Millionen Euro.
Das Volumen der Zuweisungen und Zuschüsse beträgt 14,1 Milliarden Euro, neben dem BfArM dürfen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut in diesem Bereich jeweils etwas mehr ausgeben. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen im kommenden Jahr 87,75 Millionen Euro (2011: 71,5 Millionen Euro).
Seit dem Jahr 2009 wandern die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen mit dem Zuschuss aus Steuermitteln in den Gesundheitsfonds. Aus diesem erhalten die gesetzlichen Krankenkassen Zuweisungen pro Versichertem. Seit 1. Januar 2011 beträgt der allgemeine Beitragssatz für Arbeitgeber 7,3 Prozent und für Arbeitnehmer 8,2 Prozent.
Der allgemeine Beitragssatz von insgesamt 15,5 Prozent wird künftig nicht mehr angehoben, sodass Kostensteigerungen im Gesundheitswesen über Zusatzbeiträge der Arbeitnehmer abgedeckt werden müssen.
Zur Abstimmung liegen drei Änderungsanträge der Linksfraktion vor (17/7779, 17/7780, 17/7781). Unter anderem sollte der Investitionsstau bei den Krankenhäusern mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro beseitigt werden. (mpi)