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Jobcenter sollen Leistungsbezieher nicht mehr vorzeitig in Rente schicken, fordert Die Linke. © pa/blickwinkel
Am Freitag, 9. Mai 2014, diskutiert der Bundestag in einer 45-minütigen Debatte voraussichtlich ab 14.45 Uhr einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/589), mit dem diese verhindern möchte, dass Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) wie etwa Arbeitslosengeld II erhalten, gegen ihren Willen eine vorzeitige Rente beantragen müssen. Die Abgeordneten fordern darin die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Verpflichtung und auch die Berechtigung der Jobcenter aufhebt, unabhängig vom Willen der betroffenen Person für diese einen Rentenantrag zu stellen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Linke schreibt dazu, dass jährlich Zehntausende Personen ab 63 Jahren von dieser "zwangsweise vorgezogenen Verrentung" betroffen seien. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich die betroffenen Personen über ihren Antrag auf vorzeitige Rente entscheiden, werde "ausgehebelt".
Und weiter heißt es in dem Antrag: "Die Rentenansprüche werden massiv und dauerhaft abgesenkt, weil für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts ein Abschlag von der Rente in Höhe von 0,3 Prozentpunkten erfolgt. Das bedeutet aktuell bei einem Renteneintritt mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine lebenslange Kürzung in der Regel von 8,7 Prozent des Rentenanspruchs."
Hinzu komme, dass die Höhe der zu erwartenden Rente bei dieser Art Verrentung keine Rolle spiele, und es daher nicht ausgeschlossen sei, dass durch die Abschläge eine dauerhafte Fürsorgeabhängigkeit im Alter überhaupt erst geschaffen werde, argumentiert Die Linke. (che/29.04.2014)