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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert am Dienstag, 6. Mai 2014, den vierten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013 (18/1200) übergeben. Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete aus Brandenburg war vom Bundestag am 19. Dezember 2013 zur Nachfolgerin von Peter Schaar gewählt und am 6. Januar 2014 von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière zur sechsten Bundesbeauftragten ernannt worden.
Die Bundesbeauftragte übergibt dem Parlament jährlich einen Tätigkeitsbericht – und zwar jeweils im Wechsel Zweijahresberichte zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit. Voßhoff nannte den Bericht "interessant und informativ". Der Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes laufe in den Behörden bis auf einige Ausnahmefälle ganz gut. Norbert Lammert wünschte Voßhoff die "nötige Energie und Motivation" für ihre weitere Tätigkeit.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, haben sich im Berichtszeitraum 397 Bürger an den Bundesbeauftragten gewandt, "um Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Rechtes auf Informationszugang oder Auskünfte zum Informationsfreiheitsrecht zu erhalten". Das entspreche einem Anstieg von 43 Prozent im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum.
Im Jahr 2012 wurden den Angaben zufolge 191 Eingaben und im Jahr darauf 206 Eingaben verzeichnet. 2012 hatten dabei laut Vorlage Bürger in 122 Fällen ihr Recht auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz als verletzt angesehen, während es in 69 Fällen um allgemeine Auskünfte zur Anwendung des Gesetzes ging.
2013 hatten dem Bericht zufolge 147 Bürger ihr Recht auf Informationszugang als verletzt angesehen, während sich die Zahl der allgemeinen Anfragen auf 59 reduzierte. (vom/sto/06.05.2014)