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Die Opposition fordert die Bundesregierung auf, eine Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder einzuführen. Anträge der Linken (18/285) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/292) dazu stehen im Mittelpunkt einer einstündigen Debatte im Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2014, gegen 12 Uhr beginnen und eine Stunde lang dauern soll.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der für ausgeschiedene Regierungsmitglieder Transparenz und eine gesetzliche Karenzzeitregelung vorsieht, die sich an der Dauer des Regierungsamtes, dem sich daraus ergebenden zeitlichen Anspruch auf Übergangsgeld und der ressortmäßigen Zuständigkeit orientieren soll. Zur Begründung heißt es, die Verquickung wirtschaftlicher und politischer Interessen untergrabe das Vertrauen in Politik.
Besondere Aufmerksamkeit gewinne das Thema, wenn ausgeschiedene Regierungsmitglieder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden aus der Regierung in eine Führungsposition bei einem "in privat-rechtlicher Form" geführten "Wirtschaftsunternehmen" wechseln. Um Vertrauen in die Politik wiederherzustellen, seien sogenannte Karenzzeitenregelungen dringend erforderlich, Fristen also, die zwischen dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt und dem Antritt der neuen Tätigkeit in der Wirtschaft liegen sollten.
Auch die Grünen fordern einen Gesetzentwurf, der eine "Beschränkung der Berufstätigkeit" von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretären für alle Fälle ermöglicht, in denen die angestrebte Tätigkeit eine Interessenverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahelegt.
Hochdotierte Tätigkeiten ausgeschiedener Regierungsmitglieder in der Privatwirtschaft "zum Dank für während der Regierungszeit geleistetes Entgegeniommen" müssten verhindert werden. Die Fraktion verlangt eine Karenzzeit von drei Jahren, um eventuelle Interessenverflechtungen sichtbar zu machen. In dieser Zeit sollten berufliche Tätigkeiten untersagt werden können, wenn diese mit dem früheren Amt und den damit verbundenen Pflichten und staatlichen Interessen in Konflikt stehen können. (vom/15.01.2014)