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Vor dem geplanten Truppenabzug und der Beendigung des Isaf-Mandates der Nato Ende 2014 soll die Bundeswehr-Truppe in Afghanistan weiter verkleinert werden. Statt der gegenwärtig bis zu 4.400 sollen künftig noch bis zu 3.300 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/436), den der Bundestag am Donnerstag, 13. Februar 2014, ab etwa 11.15 Uhr eine Stunde und 45 Minuten lang beraten wird. Der Antrag soll im Anschluss zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Das deutsche Einsatzkontingent soll dem Antrag zufolge so reduziert werden, dass der Schutz der Soldatinnen und Soldaten gewährleistet bleibt. Ziel des Einsatzes bleibe unverändert, Afghanistan bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit zu unterstützen sowie die afghanischen Sicherheitskräfte auszubilden und zu beraten. Diese sollen bis spätestens Ende 2014 befähigt sein, die Verantwortung für die Sicherheit im Lande zu übernehmen. Das Mandat ist befristet bis 31. Dezember 2014, die Kosten beziffert die Bundesregierung auf rund 579,3 Millionen Euro.
Ab 2015 solle eine Nato-geführte Ausbildungs, Beratungs- und Unterstützungsmission (Resolute Support Mission, RSM) folgen, die nicht als Kampfeinsatz geplant und von Isaf deutlich zu unterscheiden sei. Das Zustandekommen hänge insbesondere vom erfolgreichen Abschluss eines Sicherheitsabkommens zwischen Afghanistan und den USA ab.
Die Bundesregierung knüpft die grundsätzliche Bereitschaft Deutschlands zu einer Beteiligung an der Folgemission RSM an konkrete Voraussetzungen "wie eine förmliche Einladung durch die Regierung von Afghanistan, ein Nato-Afghanistan-Truppenstatut, eine Sicherheitslage, die das fortgesetzte Engagement zulässt und insbesondere die hinreichende Beteiligung multinationaler Partner mit substanziellen Fähigkeiten".
Trotz einiger Rückschläge habe Afghanistan nach Jahrzehnten des Bürgerkriegs im vergangenen Jahrzehnt beim zivilen Wiederaufbau sichtbare Fortschritte erzielt, heißt es im Antrag weiter. "Den meisten Afghanen geht es heute deutlich besser", schreibt die Bundesregierung mit Blick auf den Zugang zu Strom und Wasser, ärztlicher Versorgung und Bildung und auf Kennziffern wie Lebenserwartung und Mütter- und Kindersterblichkeit.
Gleichzeitig habe das Land im Vergleich zu den Nachbarstaaten noch Entwicklungsdefizite, vor allem beim Aufbau von Verwaltung und rechtsstaatlichen Strukturen. Die internationale Gemeinschaft habe bei der internationalen Afghanistan-Konferenz von Tokio 2012 ihre Zusage bekräftigt, das gemeinsame zivile Engagement nach Abzug der Isaf-Truppen mindestens auf dem bisherigen finanziellen Niveau fortzusetzen.
Deutschland werde bis mindestens 2016 weiterhin jährlich bis zu 430 Millionen Euro im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan investieren. Voraussetzung dafür seien aber – gemäß der gegenseitigen Tokio-Verpflichtungen – Fortschritte der afghanischen Regierung vor allem bei der Korruptionsbekämpfung, der politische Teilhabe und der Gleichberechtigung.
Gegenstand der Debatte ist auch der Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Lage in Afghanistan 2014 (18/466). Darin heißt es unter anderem, die internationale Gemeinschaft habe sich bereit erklärt, die Afghanischen Nationalen Sicherheitskräfte (ANSF) auch nach 2014 durch Ausbildung, Beratung und Unterstützung im Rahmen der Nato-Mission "Resolute Support" zu unterstützen. Diese Mission sei kein Kampfeinsatz mehr. Deutscland sei bereit, etwa 600 bis 800 Soldatinnen und Soldaten für zunächst zwei jahre in Nordafghanistan und in Kabul Dienst tun zu lassen, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundestag. Deutschland knüpfe dies daran, dass zusäthliche Partner sich ausreichend beteiligen und dass eine förmliche Einladung durch die afghanische Regierung vorliegt.
Bis mindestens 2016 werde Deutschland jährlich bis zu 430 Millionen Euro der Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan ausgeben, heißt es weiter. Der Fortschrittsbericht soll ebenfalls im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden. (ahe/11.02.2014)