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Der Bundestag will am Donnerstag, 20. Februar 2014, eine Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschließen, die zum Ziel hat, den Preisanstieg bei Arzneimitteln zu dämpfen. Dazu haben CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf (18/201) vorgelegt, zu dem der Gesundheitsausschuss am 10. Februar Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung befragt hatte. Das Gesetz soll nach 45-minütiger Debatte, die gegen 18.05 Uhr beginnt, beschlossen werden. Der Gesundheitsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (18/606) vorgelegt, in der sie eine Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung vorschlägt (18/606). Die Linke hat zwei Änderungsanträge (18/621, 18/622) eingebracht, Bündnis 90/Die Grünen haben einen Entschließungsantrag (18/623) vorgelegt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zu Beginn dieser Legislaturperiode hatte der Bundestag Ende vergangenen Jahres im verkürzten Verfahren und mit breiter Mehrheit bereits einen weiteren Gesetzentwurf der Koalition (18/200) zur Verlängerung des Preismoratoriums für patentgeschützte Medikamente gebilligt, das ansonsten zum Jahreswechsel ausgelaufen wäre. Damit wird die geltende Regelung nun zunächst bis Ende März 2014 fortgeschrieben. Mit dem Verfahren wird verhindert, dass Preissteigerungen der Pharmaindustrie automatisch zulasten der Krankenkassen gehen. So steht den Kassen ein Abschlag in Höhe der jeweiligen Preiserhöhung zu.
Mit dem zweiten, weitergehenden Gesetz, für das die Opposition seinerzeit eine weitere Beratung im Gesundheitsausschuss eingefordert hatte, soll das Preismoratorium nun bis Ende 2017 verlängert werden. Zudem soll die Nutzenbewertung von Arzneimitteln, die bereits vor dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes 2011 in den Handel kamen und dem sogenannten Bestandsmarkt zuzuordnen sind, aufgehoben werden.
Begründet wird dies mit dem großen Aufwand für die pharmazeutische Industrie. Im Gegenzug wird jedoch der gesetzlich vorgeschriebene Mengenrabatt auf alle patentgeschützten, nicht festbetragsgebundenen Arzneimittel von sechs auf sieben Prozent erhöht. Bis Ende 2013 galten aufgrund einer Ausnahmebestimmung noch Herstellerabschläge in Höhe von bis zu 16 Prozent.
Während die Preisbremse fraktionsübergreifend im Grundsatz auf Zustimmung stößt, kritisiert die Opposition insbesondere den Verzicht auf die Nutzenbewertung im Bestandsmarkt. So fragte die Fraktion Die Linke, was aus den laufenden Verfahren in der Nutzenbewertung geschieht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf in der Einführungsdebatte die Frage nach dem Preismoratorium für Generika auf.
Vertreter der Opposition haben am Mittwoch, 19. Februar, im Gesundheitsausschuss den geplanten Wegfall der Nutzenbewertung von Medikamenten gerügt. Dies sei ein Verlust in der Qualitätskontrolle. Zudem sollte, falls ein schon länger verfügbares Arzneimittel auf einem anderen Gebiet eingesetzt werde, der Zusatznutzen neu belegt werden müssen.
Nach Ansicht der Linken fällt auch der künftige gesetzliche Herstellerrabatt für patentgeschützte, nicht festbetragsgebundene Arzneimittel mit sieben Prozent zu niedrig aus. Grüne und Linke begrüßten hingegen eine kurzfristige Änderung im Entwurf, wonach der Mengenrabatt für Generika (preiswertere Nachahmerpräparate) nun bei sechs Prozent festgeschrieben wird.
Union und SPD argumentierten im Ausschuss, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten wäre auch ohne den sogenannten Bestandsmarktaufruf möglich. Die Nutzenbewertung sei mit rechtlichen Risiken verbunden und bürokratisch.
Der zugrunde liegende Aufwand für die Industrie und den Gemeinsamen Bundesausschuss, der den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festlegt, sei enorm und kaum zu rechtfertigen. Der im Gegenzug von üblicherweise sechs auf sieben Prozent erhöhte Arzneimittelrabatt soll als Ausgleich dienen.
(pk/vom/19.02.2014)