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Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Februar 2014, einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Arzneimittelkosten (18/201) beschlossen. Die Opposition trägt nur Teile der Novelle mit und lehnte die Vorlage in der Beschlussfassung des Gesundheitsausschusses (18/606) insgesamt ab. Bei den Beratungen über den Gesetzentwurf der beiden großen Fraktionen hatte es zuvor im Gesundheitsausschuss mehrere Änderungen gegeben. Zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke (18/621, 18/622) und ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/623) fanden keine Mehrheit.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Preissteigerungen im Gesundheitssystem langfristig zu verhindern. Das Gesetz beinhaltet ein bis Ende 2017 verlängertes Preismoratorium für Arzneimittel, gesetzlich festgelegte Mengenrabatte in Höhe von sieben Prozent (sechs Prozent für wirkungsgleiche Präparate, sogenannte Generika) und im Gegenzug den Verzicht auf eine Zusatznutzenbewertung älterer Medikamente aus dem sogenannten Bestandsmarkt.
Je größer der Zusatznutzen eines Mittels, umso höher kann der zu erzielende Preis sein. Die Neuerung bei der Nutzenbewertung ist besonders umstritten. Union und SPD halten das Analyseverfahren für die Industrie und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festlegt, für zu aufwendig. Die Opposition sieht in dem Wegfall des sogenannten Bestandsmarktaufrufs hingegen einen gravierenden Qualitätsverlust im Gesundheitssystem.
In der Schlussdebatte wurden die unterschiedlichen Ansätze noch einmal deutlich. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betonte, wer krank sei, habe Anspruch auf die bestmöglichen Medikamente. Daher gehe es darum, Qualität, Innovation, Bezahlbarkeit und Zuverlässigkeit in Einklang zu bringen.
Mit dem Gesetz werde eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sichergestellt. Bei den Regelungen im Bestandsmarkt sowie bei den Rabatten und beim Preismoratorium seien "angepasste Lösungen" nötig geworden. Mit dem Gesetz werde zudem die hausärztliche Versorgung gestärkt, neue Perspektiven für den hausärztlichen Nachwuchs würden geschaffen.
Gesundheitspolitiker der Opposition halten das Gesetz hingegen für lückenhaft und einseitig zugunsten der Pharmaindustrie. Kathrin Vogler (Die Linke) sprach von einem "fragwürdigen Deal zugunsten der Pharmaindustrie und zulasten der Patienten". Den Mengenrabatt von 16 auf sechs Prozent zu senken, um ihn dann auf sieben Prozent leicht anzuheben, sei nichts als ein "Taschenspielertrick". Auf die Nutzenbewertung im Bestandsmarkt zu verzichten, sei fahrlässig, denn es gehe um die Behandlungsqualität und das Wohl der Patienten. Viele neue Präparate hätten keinen Zusatznutzen.
Grüne und Linke forderten ein öffentliches Register, in dem die Ergebnisse aller Arzneimittelstudien der Hersteller veröffentlicht werden müssten, auch die aus abgebrochenen Studien. So könnte in einem unübersichtlichen Markt die nötige Transparenz entstehen. Zudem wäre dann auch die Nutzenbewertung nicht mehr so aufwendig.
Die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche sprach mit Blick auf die Neuregelung zur Nutzenbewertung von einem "gesundheitspolitischen Armutszeugnis". Zudem habe die Opposition mit ihren Einwänden gerade noch schwerwiegende Fehler etwa bei der Preisgestaltung für Generika verhindert.
Das Gesetz sei im Schnellverfahren umgesetzt worden, wobei die Koalition die Fachanhörung offenbar nicht ausreichend ausgewertet habe. Schulz-Asche monierte: "Wenn man eine so satte Mehrheit hat, gehen einem mit Schnellschüssen die Pferde durch."
Hilde Mattheis von der SPD-Fraktion wies die Kritik der Opposition zurück. Mit dem Gesetz würden die Weichen gestellt für eine verbesserte Versorgungsqualität in einem bezahlbaren System.
Sie gestand zu, dass die Opposition im Fall der Generika zu Recht auf Nachbesserungen gedrungen habe.
Der CDU-Abgeordnete und Berichterstatter im Ausschuss, Michael Hennrich, räumte ein, dass der Verzicht auf den Bestandsmarktaufruf ein Abwägungsfrage zwischen Aufwand und Nutzen gewesen sei.
Er halte die Entscheidung jedoch für richtig. (pk/20.02.2014)