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Am Donnerstag, 3. April 2014, berät der Bundestag ab etwa 16 Uhr eine Dreiviertelstunde lang über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (18/910). Ziel der Initiative ist es, auch die Fleischbranche in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufzunehmen, und zwar "unverzüglich", wie die Regierung schreibt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In der ersten Vorlage zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (16/10485) Ende 2008 ging es noch um Bauarbeiter, Gebäudereiniger und Postboten, denen tarifvertragliche Mindestlöhne verbindlich zugesichert werden sollten. Noch in dem Gesetzgebungsverfahren, das seinen Abschluss im Januar 2009 fand, wurden weitere sechs Berufszweige hinzugefügt, unter anderen die Alten- und Krankenpflege, der Steinkohlebergbau und die Abfallwirtschaft (16/11669).
Dass nun auch die Fleischbranche dazugehören soll, begründet die Bundesregierung unter anderem mit den oft hohen körperlichen Belastungen. Es seien in dem Bereich zudem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland vorübergehend nach Deutschland entsandt werden. Eine Folge davon sei gewesen, dass die Entgelte unter Druck geraten sind. Nicht zuletzt deshalb, da Tarifstrukturen bislang nur eingeschränkt vorhanden gewesen seien. So habe bis Ende 2013 kein regionaler oder bundesweiter Flächentarifvertrag existiert.
Mit der Aufnahme der Fleischverarbeitung in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll nun die Basis geschaffen werden, den Anfang 2014 zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossenen neuen Mindestlohntarifvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche zu erstrecken, schreibt die Bundesregierung. Die genauen Mindestarbeitsbedingungen sollen in einer konkretisierenden Rechtsverordnung festgesetzt werden, kündigt sie an.
In der Initiative sieht die Regierung einen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas. Ein Branchenmindestlohn für die Fleischbranche würde schließlich auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, heißt es in der Begründung zu dem Entwurf, der anschließend im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden soll. (hau/27.03.2014)