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Am Donnerstag, 10. April 2014, berät der Bundestag ab 17.35 Uhr 105 Minutenlang den Etatentwurf für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11). Der Bereich von Bundesministerin Andrea Nahles (SPD) verfügt auch in diesem Jahr mit 122,32 Milliarden Euro über den größten geplanten Ausgabenposten im Entwurf des Bundeshaushalts 2014. Die Ausgaben sollen damit um 3,09 Milliarden Euro steigen (3013: 119,23 Milliarden Euro). Zugleich sind Einnahmen in Höhe von 1,86 Milliarden Euro (2013: 1,58 Milliarden Euro) geplant.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und mobilen Endgeräten übertragen.
Für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind im Sozialetat 31,36 Milliarden Euro (2013: 31,62 Milliarden Euro) eingeplant. Darunter fällt die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit 3,9 Milliarden Euro (2013: 4,7 Milliarden Euro).
Ebenso gehören dazu die Aufwendungen für das Arbeitslosengeld II in Höhe von 19,5 Milliarden Euro (2013: 19 Milliarden Euro) und die Verwaltungskosten der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 4,05 Milliarden Euro (2013: 4,05 Milliarden Euro). Auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Höhe von 3,9 Milliarden Euro (2013: 3,9 Milliarden Euro) gehören zu diesem Etatposten.
Den größten Anteil am Sozialetat macht auch diesmal die Finanzierung der Rentenversicherung aus: Auf 83 Milliarden Euro (2013: 81,16 Milliarden Euro) belaufen sich die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung. An der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beteiligt sich der Bund mit 5,55 Milliarden Euro, ein deutliches Plus gegenüber 2013, wo dieser Zuschuss noch bei 3,88 Milliarden lag.
Dem stehen Einnahmen in Höhe von 1,74 Milliarden Euro (2013: 1,71 Milliarden Euro) gegenüber, die sich aus Erstattungen für Aufwendungen aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung ergeben.
Was die Zahlungen an die Rentenversicherung angeht, so liegt der Löwenanteil bei dem Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung mit 31,14 Milliarden Euro (2013: 30,49 Milliarden Euro). Dazu kommt noch der "zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung" in Höhe von 21,53 Milliarden Euro (2013: 20,99 Milliarden Euro).
Darunter fallen der Zuschuss des Bundes für nicht beitragsgedeckte Leistungen und der aus der Ökosteuer entnommen Beitrag, der zu einer Senkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung beitragen soll. Bei 5,4 Milliarden Euro (2013: 5,45 Milliarden Euro) soll der Beitrag des Bundes für die knappschaftliche Rentenversicherung liegen.
Ein eigenes Kapitel im Einzelplan 11 bezieht sich auf die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Hier sind Ausgaben in Höhe von 260,73 Millionen Euro (2013: 255,81 Millionen Euro) geplant. (hau/07.04.2014)