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Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP („Transatlantic Trade And Investment Partnership“ ) ist auf scharfe Kritik der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag gestoßen. In der Kernzeitdebatte des Parlaments am Donnerstag, 22. Mai 2014, erklärte der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Anton Hofreiter, die wichtigen Entscheidungen dürften nicht hinter dem Rücken der Bürger getroffen werden. Er warnte vor „Konzernjustiz“ durch Schiedsgerichte und Profitinteressen. Hofreiter sagte, die Debatte werde aber massiv erschwert, „denn die Verhandlungen finden alles andere als transparent statt“. Dass jetzt auch Koalitionspolitiker den Mangel an Transparenz beklagen würden, bezeichnete Hofreiter als Heuchelei und Wahlkampfmanöver, „denn Union und SPD haben mit ihren Mehrheiten dafür gesorgt, dass ein größeres Maß an Transparenz verhindert wird“.
Hofreiter beklagte, das Abkommen diene nicht den Interessen der Menschen und den Interessen von Verbraucher- und Umweltschutz, „sondern ausschließlich den kurzfristigen Profitinteressen einiger weniger Großkonzerne“. Ihn beunruhige weniger das vielzitierte Chlorhühnchen, sondern hoch problematisch sei das Investitionsschutzabkommen.
Mit solchen Abkommen gebe es international viele schlechte Erfahrungen. Vattenfall verklage die Bundesrepublik Deutschland auf 3,5 Milliarden Euro Schadensersatz, „nur weil wir aus der Hochrisikotechnologie Atomkraft aussteigen wollen. Der Bundestag darf einem Abkommen, das solche Klagemöglichkeiten erweitert und vertieft, auf keinen Fall zustimmen“, forderte Hofreiter.
Er warnte: „Investitionsschutzabkommen untergraben den Rechtsstaat, denn sie ersetzen öffentliche Gerichte durch Hinterzimmerjustiz.“ Schattengerichte dürften keine demokratisch beschlossenen Gesetze wegklagen.
Niemand sei gegen die Angleichung bei Auto-Blinkern und Steckern, sagte Klaus Ernst (Die Linke) und fragte: „Warum sind die Verhandlungen dann geheim?“ Selbst die Bundesregierung kenne die Dokumente offenbar nicht, und ob die Bundesregierung und Bundestag mitreden könnten, sei offen.
Die EU sei jedoch kein Selbstzweck, „sondern muss den Bürgern dienen und nicht der Lobby einiger Großunternehmen“. Wie Hofreiter bezeichnete auch Ernst die Chlorhühnchen als Ablenkungsmanöver. In Wirklichkeit gehe es um die Schaffung von Schiedsgerichten, die außerhalb jeglicher rechtsstaatlicher Prinzipien agieren würden.
Redner der Koalitionsfraktionen verteidigten dagegen die Gespräche mit den Vereinigten Staaten. Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) warf der Opposition vor, Wahlkampfgetöse zu verbreiten und Ängste zu schüren. Es werde auch ein Popanz aufgebaut, was die Geheimhaltung betreffe. Alle Verhandlungspositionen der EU seien im Internet nachlesbar: „Wo ist da Geheimhaltung?“
Freihandelsabkommen seien „Wohlstandsmehrer“. Gerade Deutschland profitiere von solchen Abkommen. Allein die deutsche Automobilindustrie könne eine Milliarde Euro an Zöllen pro Jahr sparen, wenn das Abkommen komme.
„Es beflügelt unsere Exporte, und es beflügelt die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Es gehe auch nicht um Absenkung von Standards, sondern um die gegenseitiger Anerkennung gleicher Standards und Zertifizierungen zum Beispiel im Maschinenbau.
Die SPD wolle ein kritisches, aber substanzielles Verhandeln mit den USA, sagte Wolfgang Tiefensee (SPD). Die beiden Wirtschaftsräume sollten noch besser verschränkt werden, auch wenn die Ausgangsbedingung unter anderem auch wegen der NSA-Affäre und des massiven Widerstandes gegen TTIP schlecht seien.
„Wir wollen nicht, dass die Verhandlungen im Hinterzimmer stattfinden“, sagte Tiefensee. Es werde mit der SPD auch kein Abkommen geben, wenn der Deutsche Bundestag nicht beteiligt werde. Auch gebe es bei den Standards ganz klare rote Linien. „Wir werden keinen Standard in der EU und in Deutschland auf dem Wege von TTIP verändern“ versicherte Tiefensee.
Der Bundestag überwies vier Anträge der Oppositionsfraktionen an die zuständigen Ausschüsse. Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag für „fairen Handel ohne Demokratie-Outsourcing (18/1457), die Bundesregierung soll sich im EU-Rat dafür einsetzen, dass weder die Freihandelsabkommen mit Kanada noch mit den USA Regelungen beinhalten, die die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der demokratisch legitimierten Gesetzgeber einschränken oder zur Absenkung von Umwelt-, Verbraucher und Datenschutz- oder Sozialstandards führen.
Im Bereich der Dienstleistungen soll es Positivlisten geben, die zunächst nur den „Marktzugang für wenige, auch unter kommunalen Akteuren unstrittige Bereiche schaffen und explizit nicht für die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere Bereiche wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfall und öffentlichen Personennahverkehr, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich“.
In einem weiteren Antrag (18/1458) fordert die Fraktion, die Bundesregierung solle sich im EU-Rat dafür einsetzen, dass in den Freihandelsabkommen kein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird. Abkommen, die einen solchen Streitbeilegungsmechanismus vorsehen, seien abzulehnen
Die Linke verlangt in einem Antrag (18/1093) den Stopp der Verhandlungen. In einem weiteren Antrag (18/1455) fordert die Fraktion die Offenlegung des Inhalts des bereits weitegehend ausgehandelten CETA-Abkommens („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) mit Kanada. (hle/22.05.2014)