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Sollen Langzeitarbeitslose, die Termine versäumen oder Jobs ablehnen, bestraft werden, in dem man ihnen das Geld kürzt? Diese Frage spaltet den Bundestag. Das wurde am Freitag, 6. Juni 2014, deutlich, als die Abgeordneten über einen Antrag der Linken (18/1115), die sogenannten Hartz-IV-Sanktionen komplett abzuschaffen, in erster Lesung debattierten.
Für Die Linke gibt es keinen Zweifel: Wer eine „angstfreie Gesellschaft“ wolle, der müsse das „schikanöse Hartz-IV-System“ und die Sanktionen abschaffen, so die Parteivorsitzende Katja Kipping. Die Möglichkeit, dass das Arbeitslosengeld II erst um 30 Prozent, dann um 60 Prozent gekürzt und schließlich ganz gestrichen werden könne, hänge wie ein „Damoklesschwert“ über den Betroffenen.
Rein rechnerisch kämen derzeit auf eine freie Stelle neun Arbeitsuchende - Erwerbslosigkeit sei mithin keine individuelle Schuld, sondern habe mit dem derzeitigen Wirtschaftssystem zu tun. Hartz IV habe zu schlechteren Löhnen und familienunfreundlichen Arbeitszeiten geführt, das System habe das Ziel, „Menschen gefügig zu machen“ und „ihre Widerstandsfähigkeit zu schwächen“.
Die Sanktionen seien Ausdruck eines „paternalistischen Erziehungsstaates“ und stünden im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem es ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gebe: „Grundrechte kürzt man einfach nicht“, so Kipping.
Das sehen die Grünen grundsätzlich ähnlich - sind aber skeptisch, was eine komplette Abschaffung der Sanktionen betrifft. Das Bundesverfassungsgericht habe aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum abgeleitet, so Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieses Existenzminimum müsse man „verteidigen“ und „Menschen tatsächlich gewähren“.
Diesen und den Maßstäben einer inklusiven Gesellschaft, die niemanden ausgrenze, genügten die derzeitigen Sanktionen und die Sanktionspraxis nicht. Die „meisten Sanktionen“ seien „demütigend, häufig unnötig und meist kontraproduktiv“. Strengmann-Kuhn sprach sich für ein Sanktionsmoratorium aus. Die Strafen sollten so lange ausgesetzt werden, bis man die Regeln so geändert habe, dass eine inklusive Gesellschaft tatsächlich gewährleistet sei.
Er sei allerdings skeptisch gegenüber einer sofortigen Abschaffung aller Sanktionen. Im vergangenen Jahr seien 9.000 Menschen die Leistungen komplett gestrichen worden, rund 5.000 von ihnen seien unter 25 Jahre alt gewesen. Die totale Streichung sei aber mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar und gerade bei jungen Menschen nicht sinnvoll. Sie „gehört abgeschafft“.
Differenziert argumentierte die SPD-Arbeitspolitikerin Dagmar Schmidt. Es sei selbstverständlich, dass der Staat ein Existenzminimum sichere, genauso selbstverständlich sei aber auch, dass sich jeder darum bemühen müsse, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Dass man „von allen Menschen etwas erwartet“ und sie nicht „bedingungslos alimentiert“, habe etwas mit Respekt zu tun.
Das Prinzip von „Fördern und Fordern“ sei nicht Ausdruck eine paternalistischen, sondern eines „emanzipatorischen Sozialstaates“. Schmidt sagte, man müsse darüber sprechen, ob die Sanktionen in der jetzigen Form ihre Ziele erfüllten. Das sei insbesondere bei den unter 25-Jährigen fraglich. Deshalb habe man deren Überprüfung im Koalitionsvertrag vereinbart.
Auch Sanktionen, die die Kosten der Unterkunft beträfen, seien ein harter Eingriff in die Existenz. Wichtiger aber, als grundsätzlich über Sanktionen zu sprechen, sei es zu klären, ob der Betreuungsschlüssel in den Arbeitsagenturen so gut sei, dass etwa Eingliederungsvereinbarungen zu einem Erfolgsinstrument werden könnten.
Für eine Beibehaltung der Sanktionen plädiert die Unionsfraktion. So sagte der CDU-Arbeitspolitiker Albert Weiler, der Antrag der Linken sei „Wahlkampfpropaganda“. 97 Prozent der Hartz-IV-Bezieher seien davon nicht betroffen; Die Linke solle aufhören zu suggerieren, es handele sich dabei um ein „Massenphänomen“.
Überall seien Regeln nötig und dass es Sanktionen bei Regelverstößen gebe, sei ein Ausdruck der „Fairness“ gegen über den Arbeitgebern und -nehmern sowie den Arbeitslosen, die sich regelkonform verhielten.
Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. (suk/06.06.2014)